Die Urlaubszeiten betragen zwischen 25 und 30 Tagen, häufig sind nach dem Lebensalter und der Dauer der Berufszugehörigkeit Staffelungen vorgesehen. In einigen Ländern wird über Anreize versucht, dass die Beschäftigten ihren Jahresurlaub in arbeitsextensive Zeiten legen.
Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage ist entsprechend den Traditionen des Landes bzw. der Region unterschiedlich. In den meisten Ländern erhalten die Beschäftigten an diesen Tagen Lohnfortzahlung, jedoch nicht in allen Ländern. Dort, z.B. in Schweden und Lettland, wird zwar nicht gearbeitet, eine Lohnfortzahlung erfolgt jedoch nicht.
In vielen Ländern wird ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt.
Es sind 30 Arbeitstage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vereinbart. 14 gesetzliche Feiertage werden bezahlt.
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist abhängig von der im Vorjahr erbrachten Leistung. Der Urlaub beträgt dann 20 Tage im Jahr, dazu kommen 10 gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag. Arbeitet der Beschäftigte an einem Feiertag, hat er Anspruch auf einen zusätzlichen Ruhetag. Der Anspruch auf Lohnzahlung und ein weiteres Urlaubsgeld muss bei einer Urlaubskasse geltend gemacht werden.
Es gibt 26 Urlaubstage nach dem Gesetzbuch der Arbeit.
Der Urlaub beträgt 4 Wochen, in einigen Kantonen und bei über 50-jährigen 5 Wochen.
Feiertage: Die meisten Kantone können an den Feiertagen ohne Lohnzuschlag arbeiten lassen. Einige Kantone haben einen Landesfeiertag (1. August, Nationalfeiertag) und meist 8 oder 9 kantonal geregelte Feiertage (Lohnzuschlag 100 % oder Zeitabgeltung).
Der Jahresurlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, oder 24 Tage bei einer 6 Tage Woche. Es gibt 14 bis 17 gesetzliche Feiertage.
Es gibt 20 Urlaubstage (4 Wochen bei einer 5-Tage-Woche) und 12 bezahlte Feiertage im Jahr. In einigen wenigen Kollektivvereinbarungen werden zusätzliche Urlaubstage bzw. zusätzliche Urlaubsgelder vereinbart.
Die Festlegung von gesetzlichen Feiertagen erfolgt, soweit es sich um kirchliche Feiertage handelt, von den Bundesländern auf regionaler Ebene. Die Anzahl der bezahlten Feiertage ist deshalb regional sehr unterschiedlich (8 bis 10 Tage). Erholungsurlaub siehe Tabelle:
Es sind 5 Tage Urlaub für jeden Arbeitstag pro Woche vereinbart. Das entspricht bei einer 6-Tage-Woche 30 Arbeitstagen im Jahr. Auf das Urlaubsgeld (Lohnfortzahlung) gibt es zusätzlich 12,5 %. 5 Tage können "blau" (frei) gemacht werden.
Der Urlaub beträgt 28 Arbeitstage. Gesetzliche Feiertage werden nicht entlohnt.
Wer ganzjährig beschäftigt ist, hat einen gesetzlichen Anspruch von 30 Tagen Urlaub im Jahr (einschließlich Samstag und Sonntag). Im Kollektivvertrag sind 22 Arbeitstage, ohne Samstag und Sonntag, vereinbart. Es gibt 12 staatliche und 2 regionale Feiertage
Der Urlaub richtet sich nach dem Gesetz, er beträgt 24 bis 30 Arbeitstage pro Jahr und ist abhängig von der Beschäftigungsdauer. Es gilt eine 6-Tage-Woche. Der Arbeitnehmer erhält eine Entlohnung entsprechend seines Durchschnittslohnes pro Woche geteilt durch 6, ohne Zuschläge. Wenn er am ersten Tag nach dem Urlaub zur Arbeit erscheint, erhält er 50 % seiner Urlaubsentlohnung als Bonus. Für die Landwirtschaft konnten die Gewerkschaften eine zusätzliche Woche Urlaub im Winter aushandeln.
Es gibt 30 Tage Urlaub, bei einer Jahresarbeitszeit über 1.807 Stunden. Dazu kommen 10 gesetzliche Feiertage (bezahlt).
4 Wochen und ein Tag nach dem ersten Jahr und 2 Wochen im ersten Jahr. Es gibt 8 gesetzliche Feiertage.
Es werden 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche gewährt und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Nach dem ersten Beschäftigungsjahr gibt es 22 Tage bzw. 26 Tage Urlaub.
Es gibt 4 Wochen bezahlten Urlaub.
Der Grundurlaub beträgt 20 Tage pro Jahr. Ab einem Alter von 25 bzw. 45 Jahren wird er stufenweise bis auf 30 Tage erhöht.
Die Anzahl der bezahlten Feiertage ist im Gesetz festgelegt. Es sind maximal 10 Tage im Jahr.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr sowie 9 gesetzliche Feiertage. Wird an Feiertagen gearbeitet, erhält der Beschäftigte zum Ausgleich einen freien Tag bzw. einen zusätzlichen Lohn in Höhe des Tageslohnes. Fällt der Feiertag auf einen Tag an dem der Arbeitnehmer nicht arbeitet, hat er Anspruch auf 1/5 des normalen Wochenlohnes.
Der Mindesturlaub beträgt 24 Arbeitstage. Es gibt 10,17 % Urlaubsgeld, bezahlt auf Monatslohnbasis. Außerhalb des Sommers werden 25 % Zuschläge gezahlt, bzw. im Winter werden 5 Wochen gewährt. Zwischen Mai und September müssen 4 Wochen Urlaub gewährt werden.
Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit werden 25 Arbeitstage und 10,64 % Urlaubsgeld gewährt. Nach 10 Jahren werden 28 Arbeitstage und 12,07 % Zuschläge gewährt.
Urlaub: 26 Arbeitstage, 13 Feiertage.
Es gibt ein 13. und 14. Monatsgehalt, fällig im Juni und Dezember.
Es gibt 28 Kalendertage Urlaub im Jahr nach einer Beschäftigungszeit von 6 Monaten. Gesetzliche Feiertage werden nicht bezahlt.
Das Arbeitsrecht sieht 25 bezahlte Urlaubstage im Jahr und 10 bezahlte Feiertage vor. In Kollektivvereinbarungen werden mehr als 25 Urlaubstage und noch zusätzliche freie Tage, insbesondere für familiäre Anlässe, vereinbart.
Zusätzliche Zahlungen werden in Kollektivvereinbarungen getroffen, wie: Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Beteiligungsprämien, Zugehörigkeitsprämien, Prämien für prekäre Arbeiten, Leistungsprämien, Anwesenheitsprämien und so weiter.
Es gibt 28 Tage Urlaub im Jahr. Die Gewerkschaften fordern zusätzliche Urlaubstage, z.B. 2 bis 6 Tage für schwere Arbeiten.
Der Urlaub beträgt 25 Tage, es gibt 14 gesetzliche Feiertage. Wenn der Feiertag auf ein Wochenende fällt, erhöht sich der Urlaubsanspruch um einen zusätzlichen Tag.
Es sind 5 Wochen bzw. 25 Tage vereinbart. Ab 57 Jahren gibt es einen Urlaubstag pro Jahr mehr. Nach 10 Jahren im Betrieb gibt es einen Tag mehr, ab 20 Jahren 2 Arbeitstage Urlaub mehr. Für besondere Angelegenheiten (z.B. Kindgeburt, Tod eines nahen Verwandten) und Vorkommnisse (Versorgungsurlaub) gibt es spezielle Regelungen.
Gesetzlich sind 25 Tage für 4 Wochen festgelegt. Nach dem Kollektivvertrag sind 5 Wochen bzw. 30 Tage vereinbart. Es wird ein Urlaubsgeld in Höhe von 10,2 % auf den durchschnittlichen Monatslohn gezahlt. Arbeitnehmer, die einem Tarifvertrag unterliegen, erhalten 11 %. Die Finanzierung erfolgt über eine besondere Kasse.
Der Urlaub beträgt bei einer Tätigkeit unter 10 Jahren 20 Arbeitstage, 26 Arbeitstage nach 10 Jahren.
Zum Arbeitszeitraum wird die Berufsbildung in Berufsschulen, Ober- und Hochschulen angerechnet gesamt bis 8 Jahre. Den Urlaub muss der Arbeitgeber bezahlen.
Der Urlaub beträgt 22 Arbeitstage. Wenn er im Winter genommen wird, gibt es zwei zusätzliche Tage. Gesetzliche Feiertage gibt es jährlich 14 (in der Arbeitswoche).
Der Mindesturlaub beträgt 21 Arbeitstage. Ein gesondertes Urlaubsgeld wird nicht gezahlt.
Vereinbart sind 25 Tage Urlaub in 5 Wochen. Urlaubsgeld wird gezahlt: Monatslohn x 0,8 % x Tage, sowie eine zusätzliche Zahlung von 12 % des Monatslohnes. Wenn nach Stundenlohn gearbeitet wird, gibt es keine bezahlten Feiertage. Im Sommer müssen 3 Wochen zusammenhängend Urlaub gewährt werden.
Der Jahresurlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Nach 10 Arbeitsjahren gibt es zwei zusätzliche Urlaubstage. Sonderurlaub gibt es bei familiären Anlässen.
Es gibt 12 gesetzliche Feiertage.
Der Jahresurlaub beträgt 25 Tage sowie 15 bezahlte Feiertage. Im Urlaub wird das Durchschnittsgehalt weiter gezahlt.
Bei einer Beschäftigungszeit von 1 bis 5 Jahren werden 14 Tage, von 5 bis 15 Jahre werden 20 Tage, über 15 Jahren werden 26 Tage Urlaub gewährt.
Bei staatlichen Betrieben wird eine Prämie gezahlt, bei privaten Unternehmen wird das Urlaubsgeld in den Kollektivverträgen geregelt.
13 bezahlte Feiertage für Gewerkschaftsmitglieder.