skiplink
english français deutsch polski italiano dansk español

Löhne und Arbeitskosten

Die Lohnunterschiede innerhalb Europas sind sehr groß. Sie reichen von Löhnen um einen Euro bis über 14 Euro in Dänemark. Große Unterschiede gibt es ebenfalls in den anfallenden Beiträgen für die Sozialversicherungen. Dies ist abhängig vom Finanzierungssystem des einzelnen Landes. In den Mitteleuropäischen Ländern liegen die Abzüge für die Arbeitnehmer unter 10 %, während die Arbeitgeberbeiträge wesentlich über 20 %, teilweise sogar über 30 % liegen.

Während in den "alten" europäischen Ländern (EU 15) die Aushandlung der Kollektivvereinbarungen zwischen den Verbänden stattfindet, werden in den neuen Mitgliedsländern die Vereinbarungen noch auf betrieblicher Ebene geschlossen. Landesweite Kollektivverhandlungen setzen sich dort erst in einigen Ländern wie z.B. in Tschechien und Slowenien durch. In den anderen Ländern wie Polen, den baltischen Ländern etc. wird der überwiegende Teil der Regelungen auf betrieblicher Ebene abgeschlossen.

An den abgeschlossenen Verträgen partizipieren über 50 % bis 100 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie oder die Arbeitgeber Verbandsmitglieder sind. In einigen Ländern haben die abgeschlossenen Kollektivvereinbarungen für die gesamte Branche allgemeinverbindlichen Charakter (Österreich), in einigen werden sie sogar über Verordnung zum gesetzlichen Standard (Niederlande).

In den mitteleuropäischen Ländern, mit dem Verhandlungsschwerpunkt auf der betrieblichen Ebene, erhalten in der Regel nur die Beschäftigten des jeweiligen Betriebes den vereinbarten Lohn. In den anderen Fällen gelten die im individuellen Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen, bzw. die gesetzlichen Mindeststandards.

Die Situation im internationalen Vergleich:

TabelleLändervergleich Lohn

Die Situation in den einzelnen Ländern:

AT: Österreich

In der Agrarwirtschaft Österreichs werden auf Bundes- und Länderebene Kollektivvereinbarungen (Forstwirtschaft, Gartenbau und Landwirtschaft) zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Tarifabschlüsse auf betrieblicher Ebene sind ebenfalls möglich. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel ein Jahr.

Der Arbeitnehmerlohn beträgt 6,85 € pro Stunde (17,2 % Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmerlohn, 20,6 % Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber). Vom Arbeitnehmerlohn werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen noch 0,75 % für die Landarbeiterkammer und von den Arbeitgebern noch 1,53 % für Mitarbeitervorsorge gezahlt.

Der Lohnsteueranteil beträgt 24,18 % vom Arbeitnehmer brutto.

Für die gesamte Republik gibt es das Landarbeitsgesetz als Grundsatzgesetz, welches sich in der Ausführungsgesetzgebung in neun verschiedene Landarbeitsordnungen untergliedert. Darin sind einige Sonderbestimmungen enthalten. Das Kollektivvertragsrecht ist für alle Arbeitgeber einer Branche gültig, somit gelten die Tarifverträge auch für alle Arbeitnehmer. Die Tarifverträge werden zu 100 % eingehalten (es gibt Bundes- und Landesverträge).

Es wird ein Weihnachtsgeld und ein Urlaubsgeld in Form eines zusätzlichen Monatslohnes gezahlt.

nach oben

BE: Belgien

Kollektivverträge werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. In der Landwirtschaft gibt es auf nationaler Ebene 10 Kollektivvereinbarungen. Der Kollektivvertrag wird durch eine königliche Verordnung bestätigt. In Belgien organisieren die Gewerkschaften ACV, ABVV und ACCVB die Beschäftigten in der Landwirtschaft.

Die Tarifverträge gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Stundenlohn beträgt 9,93 €, an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen der Arbeitnehmer 15,3 %, und der Arbeitgeber 55,0 % auf den Lohn.

Auf den Lohn werden 22 % Steuern erhoben.

Es wird eine Jahresendprämie von 6 % auf den Bruttolohn gezahlt.

Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind an den Tarifvertrag gebunden.

nach oben

BG: Bulgarien

Der Bruttolohn für die Beschäftigten beträgt 0,69 €. Der Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialversicherung beträgt 35 %, die Arbeitgeber zahlen 65 % an Sozialversicherungsbeiträgen auf den Lohn.

Der Mindestlohn beträgt 90 € pro Monat, 50 % der Beschäftigten erhalten den Mindestlohn.

In 125 Unternehmen gibt es Kollektivvereinbarungen, 5.000 Beschäftigte erhalten den kollektivvertraglich vereinbarten Lohn.

nach oben

CH: Schweiz

In der Schweiz existiert kein einheitlicher Rahmen für die Landwirtschaft, da diese nicht dem Arbeitsgesetz unterliegt. Jeder Kanton hat seine eigenen Regelungen, die stark variieren. Die Löhne können innerhalb der Kantone dann noch einmal stark variieren. Es gibt eine Vereinbarung für Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmer in der Schweizer Landwirtschaft, abgeschlossen zwischen dem Schweizerischen Bauernverband und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Arbeitnehmer. Diese Richtlinie ist aber nicht bindend! Die Löhne können und werden auch unterschritten. Nach der Richtlinie erhalten Arbeitnehmer, die Arbeiten eigenständig ausführen und unter 5 Jahre Berufserfahrung haben, zwischen 3.400 und 4.150 CHF (ca. 2.056 bis 2.510 €). Der Minimallohn für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten beträgt 3.020 CHF. Für den tabellarischen Vergleich haben wir 3.400 CHF bei einer 55-Stunden-Woche zugrunde gelegt. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,23 CHF/Stunde (8,61 €).

Arbeitnehmer zahlen ca. 15 % Sozialabgaben auf ihren Lohn (staatliche Altersvorsorge, Invalidenversicherung, Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankenkasse, Krankentaggeld etc.) sowie 1 bis 10 % je nach Alter für die private Altersvorsorge (Pflicht).

Für Unterkunft müssen sie 345 CH/Monat (209 €) und für Verpflegung 645 CH/Monat (390 €) bezahlen.

Die Arbeitgeber müssen ca. 16 % plus 1 bis 10 % je nach Alter für die private Altersvorsorge (Pflicht) als Sozialversicherungsbeitrag für die Beschäftigten bezahlen.

Die Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Verdienstes, dem Familienstand (verheiratet oder nicht) und der Kinderzahl. Die Steuersätze sind je nach Kanton und Wohnort verschieden (insgesamt zwischen 0 und 15 %).

nach oben

CY: Zypern

Der Lohn in der Landwirtschaft Zyperns beträgt 4,20 €. Davon zahlt der Arbeitnehmer 12,5 % in das Soziale System, weitere 12,5 % der Arbeitgeber. Für die Qualifizierung der Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber 0,5 % in einen Schulungsfonds.

Die Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittländern wird durch eine Zwischenstaatliche Regelung vereinbart. Die Arbeitskräfte aus Drittländern erhalten einen geringeren Lohn.

nach oben

CZ: Tschechien

Die Gewerkschaft OSPZV-ASO schließt in der Landwirtschaft Kollektivvereinbarungen ab. Jedes Jahr werden zwei sektorale Kollektivverträge abgeschlossen, jeweils einer mit dem Verband der ehemaligen Staatsgüter und einer mit dem Verband der ehemaligen Genossenschaften. Die Verträge sind identisch, da sich die Arbeitgeberverbände abstimmen. Weiterhin gibt es 320 Verträge auf betrieblicher Ebene.

Wenn mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb aktiv sind, müssen sie sich auf einen Kollektivvertrag verständigen.

In den Branchenkollektivverträgen gibt es eine 12-stufige Tarifabstufung mit den Stunden- und Monatstarifen als Minimalstandard. Der Tarif in der 1. Stufe entspricht dem durch das Gesetz festgesetzten Minimallohn (49 CZK / ca. 1,70 € und 8.000 CZK / ca. 280 €). Der Tarif des höchsten 12. Grades ist etwas höher als der Durchschnittslohn in der Volkswirtschaft (21.300 CZK / ca. 750 €). Der Durchschnittslohn in der Landwirtschaft beträgt 17.109 CZK / ca. 604 €.

Außer der Lohntarife sind hier die Zuschüsse zum Lohn für die Überstundenarbeit (25 %, 40 %), an Feiertagen (100 %), in erschwerter Arbeitsumwelt (ca. 6 CZK pro Stunde), für die Nachtarbeit (10 %), für die Arbeit am Samstag und Sonntag (10 %) und Schichtsystem geregelt.

In den betrieblichen Kollektivvereinbarungen können Extravergütungen und weitere Sozialleistungen vereinbart werden (Betriebsessen, Beitrag für die Rentenzusatzversicherung). Häufig werden auch über einen Sozialfonds soziale Bedürfnisse der Mitarbeiter befriedigt. Der Branchenkollektivvertrag ist der Mindeststandard.

Für Unternehmen, die nicht in den Verbänden organisiert sind, müssen eigene Kollektivvereinbarungen abgeschlossen werden. In den kleinen Betrieben ist die Gewerkschaft kaum vertreten.

Insgesamt werden 50 % der Beschäftigten von den Kollektivvereinbarungen erfasst. 40 % der Beschäftigten erhalten den Minimallohn.

Vom Arbeitnehmerlohn werden 8 % Sozialversicherungsbeiträge gezahlt (davon 6,5 % für die Rentenversicherung, 1,1 % Krankenversicherung und 0,4 % für staatliche Beschäftigungspolitik) und weitere 4,5 % für die Gesundheitsversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt auf den Lohn 26 % Sozialversicherungsbeiträge (davon 21,5 % Rentenversicherung, 3,3 % Krankenversicherung und 1,2 % für die Beschäftigungspolitik) sowie 9 % für die Gesundheitsversicherung.

Der Mindeststeuersatz auf den Lohn beträgt 15 %.

50 % der Belegschaft fallen unter einen Kollektivvertrag.

nach oben

DE: Deutschland

In Deutschland verhandeln die Sozialpartner autonom die Kollektivvereinbarungen aus. In der Landwirtschaft, im Gartenbau und der privaten Forstwirtschaft gibt es flächendeckende Kollektivvereinbarungen. Sie werden auf regionaler Ebene ausgehandelt. In der Landwirtschaft wird vor den regionalen Verhandlungen auf nationaler Ebene in einer Kollektivverhandlung eine Bundesempfehlung ausgehandelt, die dann in den Regionen umgesetzt wird. Der Leittarifvertrag ist in der Landwirtschaft die Bundesempfehlung, und im Gartenbau orientiert sich die IG BAU an dem Verhandlungsergebnis im Land Nordrhein-Westfalen. In der Tabelle ist der errechnete Durchschnittslohn in der Landwirtschaft dargestellt.

Die Entwicklung in den vergangenen Jahren in der Landwirtschaft war durch eine wirtschaftliche Rezession geprägt. Es konnte nur eine jährliche Lohnsteigerung von ca. 1,6 % (1.5.2002 bis 31.12.2007) vereinbart werden. Sorgen bereiten der IG BAU die niedrigen Lohngruppen, unter die auch die Saisonarbeitskräfte fallen. Hier gibt es regionale Lohnunterschiede z.B. in der Landwirtschaft: 4,46 €/h in Sachsen bis 6,39 €/h in Mecklenburg-Vorpommern.

Auf den Lohn müssen je nach Familienstand und Anzahl der Kinder ca. 10 % Lohnsteuer gezahlt werden.

Für Saisonarbeitskräfte aus Polen müssen von den Unternehmen seit 2005 Sozialversicherungsabgaben an die polnische Sozialversicherung gezahlt werden (ca. 40 % des Lohnes).

Die IG BAU geht davon aus, dass 40-50 % der Unternehmen die Tarifverträge berücksichtigen und ca. 60.000 Beschäftigte (in der Landwirtschaft) nach den Tarifverträgen entlohnt werden. In den tarifgebundenen Betrieben (Mitglieder in den Unternehmerverbänden) werden die Kollektivvereinbarungen weitgehend eingehalten.

nach oben

DK: Dänemark

In Dänemark wird für die Branche jeweils ein Kollektivvertrag für das ganze Land vom Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelt (ein landwirtschaftlicher Kollektivvertrag, ein Kollektivvertrag für den Gartenbau). Der Stundenlohn liegt über dem EU-Durchschnitt, allerdings sind die staatlichen Abzüge abhängig vom Einkommen sehr hoch. Aus den staatlichen Beiträgen werden die sozialen Sicherungssysteme finanziert. Der Steuersatz auf Lohn kann zwischen 8 % (niedrigster Satz) und 63 % (Höchstsatz) betragen.

Ein Drittel der Betriebe (die größeren) halten die Kollektivvereinbarungen ein. Insgesamt werden 20.000 Beschäftigte von den Kollektivvereinbarungen erfasst. Ein Drittel der Betriebe hat keine Arbeitnehmer, ein weiteres Drittel sind Kleinbauern, ein Drittel hat mehr als 10 Beschäftigte. Dort ist die Gewerkschaft stark. In Dänemark gibt es nur einen Tarifvertrag für die Branche Landwirtschaft.

Saisonarbeitskräfte müssen nach den gleichen Bedingungen wie dänische Kollegen entlohnt werden.

Der Arbeitgeber zahlt auf den Bruttolohn 6,75 % in die Urlaubskasse ein, sowie 1 € in den Ausbildungsfonds. Davon werden Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Lohnfortzahlungen finanziert.

nach oben

EE: Estland

Mit einem Gesetz aus dem Jahre 1992 ist geregelt, dass Kollektivverträge nur in Betrieben abgeschlossen werden können, die eine zugelassene/registrierte Satzung haben.

Tarifvereinbarungen zwischen den Verbänden (Gewerkschaft und Unternehmerverband) müssen im Betrieb angenommen werden. Arbeitgeber sind in Estland gut organisiert, verhandeln aber nicht über Tarifverträge.

Der landwirtschaftliche Lohn wird auf 2.000 EEK geschätzt, das entspricht 1,59 €/h.

Vom Arbeitnehmerlohn werden 8,33 % Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, der Arbeitgeber zahlt 33,5 % auf den Lohn in die Sozialkasse (20 % Alterssicherung, 13 % Krankenversicherung, 0,5 % Arbeitslosenversicherung).

Die Lohnsteuer beträgt 23 %.

nach oben

ES: Spanien

In Spanien werden auf regionaler und lokaler Ebene Kollektivvereinbarungen ausgehandelt.

Das monatliche Einkommen beträgt 700 €, das Jahreseinkommen 8.400 €. Vom Arbeitnehmerlohn werden 11 % in die Sozialkassen zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, der Bildung und einer Insolvenzsicherung eingezahlt.

Der Arbeitgeber zahlt 15,5 % Sozialversicherung auf den Lohn. Der Lohnsteuersatz beträgt mindestens 2 %. Bei den Landarbeitern ist der staatliche Mindestlohn der Reallohn.

Die abgeschlossenen Kollektivlöhne werden allgemeinverbindlich, somit erhalten 100 % der Beschäftigten diese Löhne.

nach oben

FI: Finnland

Kollektivvereinbarungen werden auf nationaler Ebene für die Branchen abgeschlossen. In der Agrarwirtschaft gibt es 5 Kollektivvereinbarungen.

Der Lohn beträgt 1.200 bis 1.600 € monatlich, durchschnittlich in der Landwirtschaft 1.260 €. Als Sozialversicherungsbeitrag leistet der Arbeitnehmer 6 %, und der Arbeitgeber zahlt 35 % auf den Lohn. Auf den Lohn müssen je nach Verdienst 15 bis 30 % Steuer entrichtet werden.

In einigen Kollektivvereinbarungen gibt es spezielle Regelungen für Saisonarbeitskräfte.

Die ausgehandelten Kollektivvereinbarungen werden von den Unternehmen weitgehend eingehalten (85 %). Wenn ein Arbeitnehmer in der Branche beschäftigt ist, hat er Anspruch auf den Tariflohn, so dass 100 % der Arbeitnehmer vom Tarifvertrag erfasst werden.

nach oben

FR: Frankreich

In Frankreich werden auf nationaler Ebene 25 Kollektivvereinbarungen geschlossen, 76 auf regionaler Ebene und 161 auf lokaler/betrieblicher Ebene.

Der Lohn in der Landwirtschaft beträgt mindestens 8,27 € pro Stunde. Die Abzüge für soziale Sicherheit und zusätzliche Renten betragen für die Arbeitnehmer 25,5 % vom Lohn und für die Arbeitgeber 43,15 % auf den Lohn. Die Lohnsteuer beträgt mindestens 15 %.

Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte erhält den gesetzlichen Mindestlohn. Saisonarbeitskräfte können zusätzliche Leistungen erhalten, bis zum 1,5-fachen des Mindestlohnes.

Fast alle Arbeitnehmer (98 %) unterliegen dem Tarifvertrag, nur 2 % (Leitende Angestellte) haben individuelle Vereinbarungen.

nach oben

GB: Vereinigtes Königreich

In Großbritannien wird im Agriculture Wages Board (AWB) jährlich über den Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen verhandelt und entschieden. Der AWB setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern des TGWU (Gewerkschaft), acht Arbeitgebervertretern und fünf unabhängigen Mitgliedern, die von der Regierung benannt werden. Es gibt drei AWB: für England und Wales, für Schottland und für Nordirland.

Der Durchschnittslohn in der Landwirtschaft beträgt 8,60 €, die Arbeitnehmer zahlen 11,5 % Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn, die Arbeitgeber 12,80 % auf den Lohn als Sozialbeitrag.

Der Eingangssteuersatz liegt bei 10 %, Der Grundsteuersatz bei 22 % und der Höchstsatz der Lohnsteuer bei 44 %. Die Eingruppierung richtet sich nach der Verdiensthöhe.

nach oben

GR: Griechenland

Der Lohn in der Landwirtschaft beträgt pro Stunde 3,80 €. An Soziaversicherungsbeiträgen zahlen die Arbeitnehmer 16,6 % und die Arbeitgeber 10 % auf den Lohn.

Die Lohnsteuern richten sich nach den Einkünften und der familiären Situation.

nach oben

HR: Kroatien

Löhne werden auf betrieblicher Ebene ausgehandelt. Der durchschnittliche Lohn in der Landwirtschaft liegt bei 2,82 €/Stunde.

Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 19,5 %, für die staatliche Rentenkasse 14,5 % und auf ein persönliches Konto bei der Rentenkasse 5 % zur individuellen Vorsorge.

Von den Arbeitgebern werden 17,5 % auf den Lohn für Sozialversicherungen der Arbeitnehmer bezahlt: Beiträge für die Krankenversicherung (15 %), die Arbeitslosenversicherung (1,7 %) und die Arbeitsunfallversicherung (0,5 %).

nach oben

HU: Ungarn

Im Vergleich zu anderen Branchen der Volkswirtschaft gehören die Arbeitslöhne in der Landwirtschaft zu den niedrigsten. Im Jahr 2006 betrugen die Brottolöhne HUF 111.978 (458 €) pro Monat und die Nettolöhne HUF 82.110 (336 €) pro Monat, d.h. 65 % bzw. 74 % des Durchschnittes. Darüber hinaus ist auch in Ungarn die sogenannte Lohnkurve zu beobachten, d.h. die negative Entwicklung der regionalen Arbeitslosigkeit und des regionalen Lohnniveaus.

Lohnabzüge Arbeitnehmer

  • - Pensionsbeitrag: 8,5 %
  • - Sozialversicherung: 7,0 %
  • - Arbeitnehmerbeitrag: 1,5 %
  • - Lohnsteuer: bis HUF 1.700.000 pro Jahr 18 %, darüber 36,0 %

Beiträge Arbeitgeber

  • - Pensionsbeitrag: 21,0 %
  • - Sozialversicherung: 8,0 %
  • - Krankenkasse: HUF 1.950 mtl. pro Person
  • - Schulungsbeitrag: 1,5 %
  • - Arbeitgeberbeitrag: 3,0 %

Ein Tarifvertrag existiert in ca. 20 % der Gesellschaften. Dadurch werden ca. 50.000 Personen erreicht. In Bezug zur Beschäftigtenzahl bedeutet dies eine Abdeckung von ca. 50 %.

nach oben

IE: Irland

Es gibt einen Stundenlohn von 8,50 €, Arbeitnehmer zahlen 12 % Soziaversicherungsbeiträge vom Lohn, die Arbeitgeber 0 %.

Es gibt zwei Steuersätze, die nach der persönlichen Situation erhoben werden. Verheiratete zahlen 20 %, Ledige 42 %.

nach oben

IS: Island

Es gibt einen landesweiten Branchentarifvertrag. Der Stundenlohn beträgt 7,00 €. Alle Kollektivvereinbarungen sind allgemeinverbindlich! Der Sozialversicherungsanteil beträgt 13,0 %, davon werden in den Arbeits- und Sicherheitsfonds 1,0 % einbezahlt, für den Pensionsfonds 4,0 % vom Arbeitnehmerlohn und 8,0 % von den Arbeitgebern.

Der Lohnsteuersatz beträgt 30-32 % des Bruttolohnes.

nach oben

IT: Italien

In der italienischen Landwirtschaft gibt es seit 1995 eine neue Struktur in den Kollektivvereinbarungen. Es gibt 8 nationale Verträge für Branchen (z.B. Gartenbau), 15 regionale Vereinbarungen und 100 Verträge auf Ebene der Provinzen. Die Gewerkschaften (FLAI-CGIL, FAI-CISL, UILA-UIL) verhandeln gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden. Auf nationaler Ebene werden der inhaltliche Rahmen und die Mindeststandards festgelegt. (Nationaler Kollektivvertrag der Arbeit - CCNL). Auf der Ebene der Provinzen können bessere Vereinbarungen getroffen werden. In einigen Betrieben gibt es auch betriebliche Vereinbarungen. Sind mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb organisiert, müssen die Gewerkschaften sich auf die Forderungen und Vereinbarungen einigen.

Im nationalen Tarifvertrag werden drei Gruppen (normale, qualifizierte und spezialisierte Arbeitnehmer) unterschieden. In den Kollektivverträgen auf der Ebene der Provinzen kann dies weiter ausgestaltet werden.

Der durchschnittliche Lohn beträgt 7,34 €/Stunde.

Arbeitnehmerbeiträge

  • - Rentenversicherung: 8,54 %

Arbeitgeberbeiträge

  • - Rentenversicherung: 26,2 %
  • - Krankenversicherung: 0,683 %
  • - Unfallversicherung: 13,24 %
  • - Arbeitslosenversicherung: 2,41 %
  • - Integrationskasse: 1,50 %
  • - Garantiefonds: 0,20 %
  • Summe: 43,23 %

In benachteiligten Gebieten erhalten die Arbeitgeber Lohnsubventionen. Sie bekommen 32 % des Lohnes erstattet.

Steuer auf den Lohn: prozentual nach dem Verdienst, ca. 27 %.

Die Kollektivvereinbarungen werden zu 100 % eingehalten.

nach oben

LT: Litauen

In Litauen können auf allen Ebenen zwischen den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Betrieben Kollektivverträge abgeschlossen werden. Das Arbeitsgesetzbuch bietet die gesetzliche Grundlage dafür, wer mit wem Verträge abschließen darf. Die Dachverbände - der Branchengewerkschaften - schließen mit den Arbeitgebern Kollektivvereinbarungen ab. In der Landwirtschaft gibt es einen Vertrag auf Landesebene. Die Arbeitgeber sorgen jedoch nicht dafür, dass er eingehalten wird.

Der durchschnittliche Monatslohn in der Landwirtschaft beträgt 800 LIT (ca. 230 €) das entspricht 3,57 LIT/1,03 € pro Stunde. Das durchschnittliche Monatseinkommen in der Gesamtwirtschaft beträgt 1.600 LIT (460 €).

Die Beiträge für die Sozialversicherung des Arbeitgebers betragen 3 % (davon 80 % für die Rentenversicherung). Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt 31 %. Ein Teil des Lohnes ist steuerfrei, auf den Rest müssen 27 % Lohnsteuer bezahlt werden. Der Freibetrag ist abhängig von Lohnhöhe, Kindern und Familienstand. Lohn wird nur für geleistete Arbeit gezahlt. Ausfallzeiten wie bei schlechtem Wetter oder an gesetzlichen Feiertagen werden nicht bezahlt.

17 % der Arbeitnehmer werden von den Tarifverträgen erfasst.

nach oben

LU: Luxemburg

Die Beschäftigten, welche unter die Kollektivvereinbarung fallen, haben im Durchschnitt einen Bruttolohn von 12,40 € pro Stunde.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer teilen sich wie folgt auf: Arbeiter zahlen 14,45 % und Angestellte 12,25 % vom Lohn. Arbeitgeber zahlen für Arbeiter 14,45 % und für Angestellte 12,25 % auf den Lohn in die Sozialversicherung.

Für die Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber unterschiedliche prozentuale Beiträge erhoben. Diese ergeben sich aus der Anzahl der Unfälle.

Einen pauschalen Prozentsatz gibt es für die Lohnsteuer nicht. Die Lohnsteuer wird aufgrund des Familienstandes sowie nach der Gehaltshöhe berechnet. Beispiel: ein Alleinstehender, welcher ein hohes Einkommen hat, zahlt ungefähr 12 % Steuern. Ein verheirateter Mitarbeiter mit zwei Kindern zahlt fast keine Steuern.

In Luxemburg gibt es einen Index, nach dem alle Löhne regelmäßig erhöht werden (im Allgemeinen 2,5 %).

Die Saisonarbeitskräfte sowie die Wanderarbeitskräfte fallen unter Luxemburger Arbeitsrecht sowie unter bestehende Kollektivverträge in den Betrieben.

Es ist kein Unternehmen bekannt, das sich nicht an den Kollektivvertrag hält. Es werden 1.980 von insgesamt 3.641 Mitarbeitern im Sektor über Kollektivvereinbarungen erfasst.

nach oben

LV: Lettland

In Lettland schließen die Betriebsgewerkschaften Kollektivvereinbarungen mit den landwirtschaftlichen Unternehmern ab. Obwohl es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, werden nur sehr wenige abgeschlossen. Jedes Jahr wird eine Zusammenfassung der vereinbarten Verträge erstellt. Eine Vereinbarung auf Landes- bzw. regionaler Ebene ist ebenfalls möglich. Auf nationaler Ebene müssen 60 % der Unternehmen dazu bereit sein. Diese weigern sich jedoch.

Über zwei Drittel der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft arbeiten nach dem gesetzlichen Mindestlohn, der 170 € beträgt. Vom Arbeitnehmerlohn werden 9 % abgezogen, auf den Arbeitnehmerlohn muss der Arbeitgeber 24,09 % Sozialversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer zahlen. Die Lohnsteuer beträgt 25 %. Für 70 € werden keine Steuern erhoben.

nach oben

MT: Malta

Der Stundenlohn in der Landwirtschaft beträgt 3,47 €, die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer sind 10 %, die Arbeitgeber zahlen 10 %.

Der Lohnsteuersatz beträgt je nach Höhe des Einkommens 15 bis 35 %

nach oben

NL: Niederlande

Es werden landesweite Tarifverträge abgeschlossen, vornehmlich für die Bereiche Landwirtschaft und Tierhaltung, Gartenbau unter Glas, Freiland-Gartenbau, und landwirtschaftliche Lohnarbeit, sowie ca. 30 kleinere Tarifverträge.

Saisonbeschäftigte erhalten im ersten Jahr 9,23 €/h, im zweiten Jahr 9,60 €/h. Zeitarbeitnehmer erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, im ersten Jahr 1.300 € und im zweiten Jahr 1,017 % mehr. Jugendliche, Schüler und Studierende erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie 22 Jahre alt sind, wenn sie jünger sind weniger: z.B. 15-jährig 60 % des Mindestlohnes, mit 21 Jahren 90 % des Mindestlohnes (jährliche Staffelung).

80 % der Betriebe berücksichtigen Tarifverträge, 50 % der Arbeitnehmer werden von Tarifverträgen erfasst.

nach oben

NO: Norwegen

Der Minimumlohn in der Landwirtschaft beträgt 13,00 € pro Stunde, er wird aber nicht immer gezahlt. An Sozialversicherung fallen für den Arbeitnehmer 0,0 %, für den Arbeitgeber 16,0 % an. Der Lohnsteuersatz ist 13,0 % (zusätzlich 1,0 % für den Grünen Sektor).

nach oben

PL: Polen

In der Landwirtschaft wurden bislang keine Kollektivvereinbarungen für das ganze Land getroffen. In 47 % der ländlichen Betrieben wurden betriebliche Tarifverträge abgeschlossen, in 33 % gibt es Lohnregelungen (betrifft Betriebe mit über 20 Arbeitnehmern). In restlichen Betrieben wird der Lohn zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Arbeitsvertrag verhandelt.

Der Lohn in der Landwirtschaft gestaltet sich von 243,65 € bis 643,87 € im Monat.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 243,65 € (936,00 PLN).

Ungefähr 30 % der Arbeitnehmer, überwiegend in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, erhalten den gesetzlichen Mindestlohn.

Sozialversicherung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle Arbeitnehmer in der staatlichen Sozialversicherung  (ZUS) zu versichern, die dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik untergeordnet ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet jeden Monat vom Lohn der Arbeitnehmer einen Beitrag abzuziehen und dazu einen Beitrag für jeden Beschäftigten wie folgt zu bezahlen:

Arbeitnehmerbeiträge

  • - Altersversorgung: 9,76 %
  • - Rentenversicherung: 6,50 %
  • - Krankenkasse: 2,45 %
  • - Gesundheitsversicherung: 9,0 %
  • Summe: 27,71 %

Arbeitgeberbeiträge

  • - Arbeitsfonds: 1,18 %
  • - Altersversorgung: 9,76 %
  • - Rentenversicherung: 6,50 %
  • - Unfallversicherung: 2,45 %
  • Summe: 19,89 %

Der mindeste Lohnsteuersatz beträgt 19 %. Bei höheren Löhnen 30 bis 40 %.

Bei jedem Steuersatz wird die Steuerquote um 7,75 % aufgrund gezahlter Beiträge für die Gesundheitsversicherung verringert.

nach oben

PT: Portugal

Es gibt für die Landwirtschaft einen Kollektivvertrag, der im Boletin do Trabalho e Emprego vom Ministerium veröffentlicht ist und somit als allgemeinverbindlich für die Regionen bezeichnet werden kann. Ein Traktorist erhält danach z.B. 455,00 € monatlich, dies kann sich im ersten Jahr um 110,60 € bis auf 565,60 € erhöhen (7,90 € x 14 = 110,60). Das entspricht einem Stundenlohn von 2,59 € bzw. 3,21 €. Im zweiten Jahr kann der Lohn um weitere 110,60 € gesteigert werden (2 x 7,90 x 14 = 221,20 €). Der Minimallohn beträgt 390,00 €, das entspricht 2,22 € pro Stunde. Wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, dann zahlt der Arbeitnehmer 11,0 % und der Unternehmer 23,0 % auf den Lohn. Die Lohnsteuer beträgt ca. 7 %.

nach oben

RO: Rumänien

Der durchschnittliche Lohn in der Landwirtschaft beträgt 128.000 LEI pro Monat, das entspricht einem Stundenlohn von 2,15 €.

Für die Sozialversicherung zahlen die Beschäftigten 9,5 % vom Lohn, die Arbeitgeber zahlen für die Sozialversicherung der Beschäftigten 19,75 % auf den Lohn, sowie 17,75 % weitere Beiträge.

Der Steuersatz auf den Lohn beträgt 16 %.

75 % der Betriebe zahlen die Löhne entsprechend den Vereinbarungen, insgesamt 75.000 Beschäftigte erhalten den vereinbarten Lohn.

nach oben

SE: Schweden

Der Lohn in der schwedischen Landwirtschaft beträgt 1.300 - 2.300 € monatlich. Für die Sozialversicherung werden den Arbeitnehmern 2-3 % vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer 35 % zahlen. Der Lohnsteuersatz beträgt 35 %.

8 % der Beschäftigten erhalten den tariflichen Mindestlohn (1.300 € / 14.600 Skr).

Alle Betriebe sind Mitglied des Schwedischen Arbeitgeberverbandes. Gewerkschaftsmitglieder erhalten den Tariflohn, 60 % der Betriebe unterliegen einem Tarifvertrag. Wenn ein Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt, wird der Tarif auch gezahlt. 90 % aller Arbeitnehmer unterliegen dem Tarifvertrag. Probleme mit der Durchsetzung von Kollektivvereinbarungen gibt es hauptsächlich bei den Pferdefarmen.

nach oben

SI: Slowenien

Es gibt sektorale Kollektivverträge, einen davon für die Landwirtschaft. Der Stundenlohn beträgt 4,84 €. Der Arbeitnehmer zahlt 22,1 % Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeber 16,1 % Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn.

Es gibt mehrere Sonderzahlungen, z.B. nach 10-jähriger Berufstätigkeit 460,00 €, nach 20 Jahren 689,00 €, nach 30 Jahren 919,00 € oder bei Eintritt in die Rente 2.754,00 €.

Weitere Sonderzahlungen sind 605,00 € zusätzliches Urlaubsgeld sowie ein 13. Monatsgehalt als Erfolgsbeteiligung, letzteres wird in Betriebsverträgen jedes Jahr neu verhandelt.

Der Lohnsteuersatz beträgt bis 688,00 € 0 %; bis 1669,00 € 2,3 %; bis 3129,00 € 4,7 % und mehr als 3129,00 € 8,9 %.

Der Kollektivvertrag gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, 30-40 % der Betriebe haben darüber hinaus Betriebstarifverträge mit besseren Leistungen (vor allem beim Lohn). Von 3.708 Beschäftigten werden nur 151 nicht vom Kollektivvertrag erfasst, sie erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Das Management handelt für sich besondere Verträge aus.

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Zuschüsse für Fahrtkosten und Mittagessen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in verschiedenen Geschäften Rabatte.

nach oben

SK: Slowakei

Die Entlohnung erfolgt nach einem Kollektivvertrag oder nach einem Arbeitsvertrag. Es gibt in der Landwirtschaft einen landesweiten Kollektivvertrag. In 165 Betrieben schließt die Gewerkschaft Kollektivvereinbarungen ab. Der landesweite Kollektivvertrag kann eine Vereinbarung über die Höhe eines Minimallohnes enthalten.

Der Lohn in der Landwirtschaft beträgt durchschnittlich 2,46 €, die Arbeitnehmer zahlen 13,4 % Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn, sonstige Beiträge des Arbeitnehmers: 0,6-1 %. Der Arbeitgeber zahlt auf den Lohn 35,2 % Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer. Der Lohnsteuersatz liegt bei 19,0 %.

Die Kollektivverträge werden in 67 % der Betriebe eingehalten, 63 % der Arbeitnehmer werden von den Verträgen erfasst.

nach oben

TR: Türkei

Der überwiegende Teil der Beschäftigten erhält den Mindestlohn. Die höher qualifizierten Beschäftigten erhalten Lohn nach Individualvertrag. Seit 1990 wird alle zwei Jahre der Kollektivvertrag verhandelt.

Vom Lohn werden 14 % als Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialversicherung gezahlt, die Arbeitgeber zahlen auf den Lohn 20 % Sozialversicherungsbeiträge. Für die Arbeitslosenversicherung werden weitere 1 % + 2 % gezahlt.

35.000 Beschäftigte erhalten den Tariflohn.

nach oben