In den meisten Ländern der EU gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. In einigen Ländern ist eine niedrigere Arbeitszeit vereinbart worden.
Allerdings sind in allen Ländern für die saisonalen Arbeitsspitzen längere Arbeitszeiten vereinbart worden, in der Regel mit zeitlichem Ausgleich oder Überstundenzuschlägen.
Die Arbeitszeit in der Landwirtschaft beträgt 40 Stunden in der Woche und kann nach dem Kollektivvertrag flexibilisiert werden (von 32 bis 48 Stunden). Bei Überstunden werden 50 % bzw. 100 % (Sonn- und Feiertagsarbeit) Zuschläge gezahlt.
Es gibt die 38-Stunden-Woche. Werden über 8 Stunden pro Tag und über 40 Stunden pro Woche gearbeitet, wird in der Landwirtschaft ein Zuschlag von 50 % gezahlt. Im Gartenbau können bis 11 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen werden 100 % Zuschläge gezahlt.
Tatsächlich geleistete Arbeitszeit: 1.816 Stunden pro Jahr.
Es gibt eine 40-Stunden-Woche.
Die kantonalen Normalarbeitsverträge erlauben z.B. in Glarus 66 Std. im Sommer (Winter 55 Std.), in Zürich 55 Std. im Jahresdurchschnitt, in Genf 49 Std., im Wallis für Langzeitangestellte 48 Std. (andere 55 Std.!). In den meisten Kantonen gibt es im Jahresdurchschnitt eine 55-Stunden-Woche! Überstunden (über das erwähnte Maximum) "müssen" mit 25 % Lohnzuschlag abgegolten werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden und kann bis auf 48 Stunden ausgeweitet werden.
Im Gesetz ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden festgesetzt, für drei Schichten und den Dauerbetrieb 37,5 Stunden wöchentlich, für zwei Schichten 38,75 Stunden und für jüngere Leute unter 18 Jahren 30 Stunden pro Woche.
Die Jahresarbeitszeit für das Jahr 2007 beträgt bei 40 Stunden pro Woche 2.008 Stunden.
Die Durchschnittszahl der geleisteten Stunden der Arbeiter in der Landwirtschaft, dem Jagdwesen und der Forstwirtschaft ist 40,6 Stunden, für gekürzte Zeit 22,2 Stunden. Diese Durchschnittszahl der geleisteten Stunden ist im landwirtschaftlichen Sektor inkl. der Fischzucht eine der höchsten im Vergleich mit anderen Branchen der Volkswirtschaft.
Die Durchschnittszahl der tatsächlich geleisteten Stunden pro Woche war nach Eurostat im 2. Quartal 2006 in Tschechien die höchste von allen 25 EU-Ländern.
In der deutschen Landwirtschaft besteht eine rechnerische Arbeitszeit von 2.088 Stunden pro Jahr bei einer 40-Stunden-Woche. Werden die Feiertage, Urlaub etc. abgezogen, so kommt rechnerisch eine produktive Stundenzahl pro Jahr von 1.795 Stunden zusammen.
Nach den Kollektivvereinbarungen gibt es eine 40-Stunden-Woche, Flexibilisierungsregelungen können auf betrieblicher Ebene von 38 h bis 45 h betragen. Für Überstunden werden in der Regel Überstundenzuschläge gezahlt. Für Flexibilisierungsregelungen können Arbeitszeitkonten eingerichtet werden (Dies ist für die Landwirtschaft vereinbart und in einigen Kollektivvereinbarungen des Gartenbaus).
Nach der gesetzlichen Regelung darf die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche und 11 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Nach dem Tarifvertrag werden für die ersten beiden Mehrarbeitsstunden 40 % Zuschlag und bei mehr als zwei Mehrarbeitsstunden 80 % gezahlt. An Wochenenden werden 80 % Zuschlag gewährt.
Eine zweite kollektivvertraglich vereinbarte Lösung ist die flexible Jahresarbeitszeit. Danach können die Mehrarbeitsstunden in einem Jahresarbeitszeitkonto verrechnet werden, so dass Winterarbeitslosigkeit vermieden werden könnte. Von letztere Regelung machen allerdings nur ca. 10 % der Beschäftigten Gebrauch.
Es gibt die 40-Stunden-Woche. Es dürfen maximal 48 Stunden in der Woche gearbeitet werden, d.h. maximal 4 Überstunden täglich, bzw. eine Schicht von maximal 12 Stunden. Jährlich dürfen nur 200 Überstunden geleistet werden.
Nach dem Kollektivvertrag ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche vereinbart, allerdings wird in den Betrieben länger gearbeitet. Die Überstunden werden extra bezahlt oder ausgeglichen, zumindest in den Großbetrieben. In kleineren Betrieben (unter 10 Beschäftigten) findet diese Regelung weniger Beachtung.
Es werden 8 Stunden bei einer 5-Tage-Woche und bei einer 6-Tage-Woche 6,5 Stunden täglich gearbeitet.
Nach dem Gesetz über die Arbeitszeit gilt in Finnland die 40-Stunden-Woche mit einer Jahresarbeitszeit von 1.880 Stunden (40 x 47). Tariflich ist eine Flexibilisierung von 8 bis 11 Stunden täglich bzw. 40 bis 55 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Zeit muss innerhalb von 52 Wochen ausgeglichen werden. Durch individuelle Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern können Überstunden vereinbart werden. Die Zuschläge für Überstunden betragen: täglich 1. bis 3. Überstunde jeweils 50 %, ab der 3. Stunde 100 %; wöchentlich 40. bis 48. Stunde 50 %, ab der 49. Stunde 100 %.
In der französischen Landwirtschaft ist die 35-Stunden-Woche vereinbart, eine Flexibilisierung ist bis 48 Stunden unter verschiedenen Bedingungen möglich. Während der Ernte können mit Zustimmung der Arbeitsinspektion 72 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
39-Stunden-Woche in 5 Tagen. Die Wochenarbeitszeit kann lt. Kollektivvertrag von 4 bis 6 Tagen pro Woche variieren, es dürfen aber nicht mehr als 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Bei Überstunden muss ein Zuschlag von 50 % gezahlt werden, (die Stunden werden mit einem Zuschlag von 150 % des Mindeststundenlohnes vergütet).
Es gibt die 40-Stunden-Woche, die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 48 Stunden betragen. Pro Woche muss eine Mindestruhezeit von 24 aufeinander folgenden Stunden gewährt werden.
Es werden 40 Stunden in der Woche gearbeitet, bei 48 Arbeitswochen pro Jahr (1.920 Stunden effektiv).
Die volle Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag an sechs Tagen in der Woche. Das entspricht einer 48-Stunden-Woche. In außerordentlichen Fällen kann die Arbeitszeit mehr als 12 Stunden täglich bzw. 48 Stunden wöchentlich sein. Die tägliche Arbeitszeit (außer Teilzeitbeschäftigung) darf nicht weniger als 4 Stunden betragen.
Die tägliche Arbeitszeit zugrunde gelegt, kann die Arbeitszeit bei mindestens zweimonatiger Saisonarbeit höchstens in einem Zeitrahmen von 4 Monaten festgelegt werden. Laut Kollektivvertrag können auch 4-monatige, aufgrund des Branchen-Kollektivvertrages sogar 6-monatige Zeitrahmen zugelassen werden, aber nur in den im Gesetz festgelegten Fällen.
Bei Anwendung von Zeitrahmen kann die Arbeitszeit auch ungleichmässig verteilt werden, aber im Durchschnitt muss sie mit der vollen Arbeitszeit gleich sein.
Es gibt eine 39-Stunden-Woche. Die maximal zulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden in der Woche. Der Durchschnittswert kann je nach Umständen über einen Zeitraum von 4, 6 oder 12 Monaten ermittelt werden.
In Island gibt es die 40-Stunden-Woche. In der Regel wird 50 Stunden gearbeitet. Mehr als 14 Stunden täglich sind verboten.
Es gilt die 39-Stunden-Woche bei 26 Tagen im Monat.
Auf der Ebene provinzialer Kollektivvereinbarungen kann für maximal 90 Tage im Jahr eine Arbeitszeit von 44 Stunden pro Woche festgelegt werden, die Erhöhungen müssen im Laufe des Jahres ausgeglichen werden.
Bei Überstunden werden lt. nationalem Vertrag 25 % Zuschläge gezahlt (im Gartenbau 29 %). An Sonn- und Feiertagen und bei Nachtarbeit werden in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Blumenzucht und Gewächshauskulturen) 40 % gezahlt. Der Nachtarbeitszuschlag beträgt 45 %. Die maximale Überstundenzahl darf nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr betragen. An Feiertagen wird neben dem Lohn ein weiterer Tageslohn gezahlt, zusätzlich der Zuschläge für Feiertagsarbeit.
Es gilt eine 40-Stunden-Woche bei 8 Stunden Regelarbeitszeit pro Tag. Die Überstundenzuschläge betragen von der 8. bis zur 10. Stunde täglich 50 %, über 10 Stunden täglich 100 %. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird ein freier Tag gewährt. Überstunden während der Ernte müssen mit der Arbeitsinspektion abgesprochen werden.
Gesetzlich gilt folgende Regelung für Arbeitszeiten: 8 Stunden täglich bei einer 40-Stunden-Woche. Gesetzlich geregelt sind ebenfalls die Sondervereinbarungen: (12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche).
In der Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeiten wie folgt zu ändern: 10 Stunden/Tag und 48 Stunden/Woche mit einem Durchschnitt von 40 Stunden/Woche. Die Arbeitszeit wird jeweils über einen bestimmten Zeitraum (Referenzperiode) definiert. Die Referenzperiode dauert mindestens 4 Wochen und maximal 12 Monate.
Für spezielle Saisonarbeiten, wie z.B. die Weinlese, ist über eine Sonderregelung festgelegt, dass während einer gewissen Periode bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche gearbeitet werden kann.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Auf betrieblicher Ebene wird festgelegt, wie viele Stunden gearbeitet werden kann, der Ausgleich wird verrechnet bzw. abgebummelt.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche, maximal 48 Stunden.
Im Jahresdurchschnitt ist eine 38-Stunden-Woche vereinbart. Während zehn Wochen pro Jahr können 9 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Eine Spreizung von 33,5 bis 55 Stunden pro Woche ist möglich. Ein Ausgleich von 15 Wochen à 6,5 Stunden täglich kann betrieblich vereinbart werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem Gesetz 40 Stunden. Tarifvertraglich sind 37,5 Stunden vereinbart, das entspricht einer Jahresarbeitszeit von 1.950 Stunden. Wer mehr als 8 Stunden täglich arbeitet, erhält 40 % mehr Lohn, 50 % erhält man, wenn man einem Tarifvertrag unterliegt. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit kann 48 Stunden betragen. Das tägliche Arbeitszeitfenster ist von 6 bis 18 Uhr.
Die Arbeitszeit beträgt 40h/Woche (8 Stunden täglich, bei einer 5-Tage-Woche) in einem verrechneten Zeitraum von 4 Monaten. In der Landwirtschaft und Tierzucht sind 6 Monate Flexibilisierung möglich, wobei 150 Überstunden im Jahr nicht überschritten werden dürfen. Für Überstunden ausser dem normalen Lohn gibt es Zuschläge:
Im Jahr 2006 hat ein Arbeitnehmer 253 Tage je 8 Stunden gearbeitet, was eine effektive jährliche Arbeitszeit von 2024 Stunden ergibt.
Vereinbart sind 40 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche. Es wird in großem Umfang Mehrarbeit geleistet. Trotz eines 8-Stunden-Tages werden häufig mehr als 10 Stunden gearbeitet. Nach dem Kollektivvertrag können im Winter nach Verhandlung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaft Überstunden als Sommerausgleich ausgeglichen werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist von 7:30 bis 16:30.
Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich bei 40 Wochenstunden, im Jahr 2.014 Stunden. Bei Überstunden werden 50 % Zuschläge bezahlt, 100 % bei Sonn- und Feiertagen. Im Jahr dürfen maximal 200 Überstunden geleistet werden, nach gesonderten Vereinbarungen mit der Gewerkschaft 300 Stunden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Bei mehr als 10 Stunden Arbeit erhalten die Beschäftigten 0,69 € ab der achten Stunde.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche (2.048 Stunden pro Jahr). Es sind maximal 48 Stunden in der Woche zulässig (8-12 Std. täglich).
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden bei einer 6 Tage Woche.
Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bzw. nach den gesetzlichen Regelungen abgegolten.