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Sozialversicherung

Die Systeme der Sozialen Sicherung in Europa differenzieren sehr stark, was die Finanzierung, die Leistungen und die Qualität betrifft. In einigen Ländern gibt es für die landwirtschaftlichen Beschäftigten zusätzliche Sicherungssysteme wie z.B. tarifliche oder betriebliche Zusatzrenten.

Die Situation in den einzelnen Ländern:

AT: Österreich

Es gibt eine gesetzliche Pensionskasse, Krankenkasse, Zusatzrenten durch eine Unfallversicherung.

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BE: Belgien

Die Sozialversicherung ist staatlich organisiert, die Inspektion der Sozialgesetze überwacht die Vereinbarungen zum Schutze der Arbeitnehmer.

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BG: Bulgarien

In der bulgarischen Landwirtschaft sind 66 % der Beschäftigten älter als 55 Jahre. Dies führt zu Problemen in der Sozialen Sicherung.

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CH: Schweiz

Es gibt 2 Systeme: die staatliche Alters und Hinterbliebenenvorsorge zu 5,05 % (zu zahlen ab dem ersten verdienten Franken) und dann die "Zweite Säule" (BVG, private Altervorsorge) welche erst ab ungefähr 24.000.- CHF Jahresgehalt Pflicht ist. Das heißt, dass jemand der 3.000.- CHF verdient, nur auf 1.000.- BVG-versichert ist, und ab 25 Jahren sind das ungefähr 2 % des Gesamtgehaltes. Je höher das Gehalt und je höher das Alter, kann das bis auf 10 % steigen.

Die schweizerische Sozialversicherung wird über Versicherungsbeiträge finanziert. Es gibt eine Pensionskassenstiftung der schweizerischen Landwirtschaft, kantonale Kassen für die AHV (staatlich) und zwei Kassen (deutsche und französische Schweiz) für BVG.

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CY: Zypern

Es gibt ein allgemeines Sozialversicherungssystem, in das alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen.

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CZ: Tschechien

In Tschechien gibt es ein staatliches System der Sozialversicherung.

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DE: Deutschland

In Deutschland gibt es ein gesetzlich verankertes paritätisches System der Sozialversicherungen. Neben den gesetzlichen Regelungen zur Rentenversicherung gibt es für die Landwirtschaft ein Zusatzversorgungswerk (ZLA/ZLF), das auf kollektivvertraglicher Ebene abgeschlossen worden ist und für jeden Beschäftigten in den alten Bundesländern und im Bundesland Thüringen verbindlich ist (Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung). Darüber hinaus gibt es (nicht für alle Regionen und Bereiche) ebenfalls auf Basis von Kollektivvereinbarungen Regelungen für betriebliche Altersvorsorge und Regelungen zur Altersteilzeit.

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DK: Dänemark

Die Sozialversicherung wird im Wesentlichen über die Steuer finanziert. Jeder, der ein Einkommen hat, zahlt abhängig von der Höhe des Einkommens in das System ein (mindestens 8 % bis maximal 63 % des Bruttolohnes). Die Leistungen z.B. im Krankheitsfall sind kostenlos.

Im Kollektivvertrag ist eine zusätzliche Rente vereinbart. In Dänemark wird die Arbeitslosenversicherung von der Gewerkschaft verwaltet. Ein Arbeitnehmer kann, unabhängig davon ob er Gewerkschaftsmitglied ist, 45 € monatlich in die gewerkschaftliche Arbeitslosenkasse (3 F A) einzahlen und erhält daraus bei Arbeitslosigkeit entsprechende Unterstützung (ca. 90 % seines letzten Bruttoeinkommens). Der dänische Staat finanziert dieses System mit 45 € pro Monat und Arbeitnehmer mit.

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EE: Estland

Nach einem Jahr Beitragszahlung erhält der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld (je nach Verdienst). Nach 5 Jahren Beschäftigung mit Beitragszahlung erhält er 55 % seines durchschnittlichen Lohnes. Nach 10 Beschäftigungsjahren mit Beitragszahlung erhält er 100 % seines Lohnes. Diese Leistungen werden für ein Jahr gewährt.

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ES: Spanien

Es gibt ein einheitliches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer. Verschiedene staatliche Institutionen sind Träger der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen.

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FI: Finnland

In Finnland ist die Sozialversicherung ein öffentliches System (Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer 9 Tage Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, dann tritt das öffentliche System ein. Für 45 Tage erhält der vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer die volle Entlohnung weiter. Es ist eine politische Frage, ob die Arbeitnehmer die volle Entlohnung darüber hinaus erhalten.

Arbeitsunfälle und Arbeitswegeunfälle werden auf privater Basis durch die Arbeitgeber pflichtversichert.

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FR: Frankreich

In Frankreich gibt es ein spezielles Sozialversicherungssystem für die Beschäftigten und Unternehmer in der Landwirtschaft.

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GB: Vereinigtes Königreich

Die Sozialversicherung ist ein staatliches System, das durch Beiträge finanziert wird. Das Gesundheitssystem (National Health Service) wird durch Beiträge und Steuern finanziert.

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GR: Griechenland

Die Sozialversicherungsanstalt (IKA) ist der größte Versicherungsträger in Griechenland und wird über Beiträge der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und über Steuern finanziert.

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HR: Kroatien

Die Arbeitnehmer zahlen in einen Republikfonds für die Rentenversicherung ein.

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HU: Ungarn

In Ungarn gibt es ein staatliches Sozialversicherungssystem.

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IE: Irland

Es gibt ein staatliches System der sozialen Sicherung

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IS: Island

Die Rentenversicherung ist ein staatliches System. Die Krankenversicherung basiert auf einem privaten System, Im Tarifvertrag ist geregelt, dass die Unternehmen die Beschäftigten versichern.

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IT: Italien

Es gibt ein staatliches Sozialversicherungssystem, das INPS, die Landesanstalt für Sozialversicherung.

Der Arbeitgeber muss pro Jahr ein Monatsgehalt als Abfindung für den Beschäftigten zurückstellen. Diese Regelung wird z.Zt. geändert. Es werden paritätisch besetzte Fonds eingerichtet. Die Beschäftigten können dann entscheiden, ob ihre Beiträge (ein Monatsgehalt) in den Fonds eingezahlt werden. Mit zusätzlich einem Prozent der Arbeitgeber und den anfallenden Zinsen bildet das Kapital dann eine zusätzliche Rente für den Beschäftigten.

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LT: Litauen

Es gibt eine staatliche Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Männer haben mit 62,5 Jahren und Frauen mit 60 Jahren einen Rentenanspruch. Die Mindestrente entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Arbeitgeber zahlen 3 Tage Krankengeld, danach werden 80 % des Durchschnittslohnes von der Krankenkasse gezahlt.

Arbeitslosengeld wird für 6 Monate gewährt, in der Regel 50-70 % des Durchschnittslohnes.

Bei einem Arbeitsunfall werden 100 % Lohnausfall gezahlt.

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LU: Luxemburg

Es gibt ein finanziell unabhängiges System der sozialen Sicherung, das die Sozialpartner verwalten.

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LV: Lettland

Das Sozialwesen ist staatlich organisiert. Es gibt ein Versicherungssystem für alle Branchen, in die 33,09 % der Lohnsummen eingezahlt werden.

Die gesetzliche Mindestrente beträgt 101 €, die durchschnittliche Rente 110 €.

Bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer am ersten Tag keine Lohnfortzahlung, dann zahlt der Arbeitgeber zwei Wochen 80 % des Lohnes weiter. Danach übernimmt die Krankenversicherung. Wenn der Arbeitgeber keine Beiträge in die Kasse gezahlt hat, erhält der Beschäftigte keine Leistungen.

Arbeitslosengeld wird für 9 Monate gewährt, davon 3 Monate lang 80 % des Durchschnittsverdienstes, 3 Monate lang 50 % und in den letzten 3 Monaten entsprechend dem gesetzlichen Mindestlohn. Wenn jemand 12 Monate nicht gearbeitet hat, erhält er keine Leistungen.

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MT: Malta

Es werden Beiträge für ein staatliches Renten und Sozialversicherungssystem gezahlt.

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NL: Niederlande

Es gibt eine gesetzliche Rentenversicherung, nach der eine Mindestrente gezahlt wird, z.Zt. für Alleinstehende 11.000 € pro Jahr und für Verheiratete 16.500 €. Die Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn. Mit tariflichen Zusatzversicherungen können nach 40-jähriger Versicherungspflicht über Pensionsfonds bis 75 % des letzten Gehalts als Rente gesichert werden.

Die Krankenversicherung ist privatisiert. Die Arbeitgeber zahlen 6,5 % auf den Lohn in das System ein.

Arbeitslosenversicherung wird für 38 Monate gewährt. Im 1.-3. Monat werden 75 % des Lohnes gezahlt, bis zum 38. Monat 70 %.

Die Unfallversicherung wird als Pflichtversicherung aus dem Sozialversicherungsanteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

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NO: Norwegen

Gesundheits- und Rentenversorgung werden von einem öffentlichen System übernommen. Für Arbeitsunfälle hat jeder Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einem privaten System zu versichern, der Beitrag beträgt 300,00 € jährlich. In Norwegen beträgt der Arbeitsausfall wegen Krankentagen 10 % der gesamten Arbeitszeit.

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PL: Polen

Arbeitgeber versichern die Arbeitnehmer in der staatlichen Sozialversicherung ZUS. Individuelle Bauern und deren Familien sind in der KRUS versichert. Die Arbeitgeber zahlen in die ZUS höhere Beiträge. Personen, die nach 1949 geboren wurden, können zusätzliche Beiträge für eine gröβere zukünftige Altersversorgung zahlen.

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PT: Portugal

Abhängig Beschäftigte sind in einem allgemeinen System pflichtversichert. Das System ist unabhängig und steht unter staatlicher Aufsicht. Die Finanzierung wird über Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge der Arbeitgeber sowie aus öffentlichen Mitteln (Steuern) vorgenommen. Die Arbeitsunfallversicherung erfolgt über private Versicherungsgesellschaften. Das System steht unter staatlicher Aufsicht. Der Unternehmer muss den Arbeitnehmer versichern.

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RO: Rumänien

Das soziale Sicherungssystem in Rumänien ist staatlich organisiert.

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SE: Schweden

Es gibt ein staatliches Gesundheits- und Rentensystem. In den ersten 14 Tagen im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer 85 %. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer 7 Tage ohne ärztliches Attest frei. Er bekommt den ersten Krankentag nicht erstattet. Durch eine private Arbeits-Unfallpflichtversicherung werden die Kosten, die durch Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (Fahrt von und zur Arbeit) entstehen, erstattet.

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SI: Slowenien

Es gibt ein staatliches Sozialversicherungssystem.

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SK: Slowakei

Es gibt ein staatliches Sozialversicherungssystem.

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TR: Türkei

Das Recht auf soziale Sicherung ist im türkischen Grundgesetz verankert. Es gibt Versicherungsträger für Arbeiter, Angestellte in öffentlichen Betrieben und für Selbstständige. Familienmitglieder werden mitversichert.

Es gibt eine Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung sowie Mutterschaftsurlaub und –geld.

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