Die gesetzlichen Mindestlöhne spiegeln die wirtschaftliche Situation eines Landes wider, bzw. geben Auskunft über die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes. Für viele Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere in den mitteleuropäischen Ländern, hat der gesetzliche Mindestlohn eine wichtige Funktion. Sie werden nach diesem Mindeststandard entlohnt, bzw. ihre Entlohnung orientiert sich an diese Standards.
Ländervergleich Mindeststandards
Ab Juli 2007 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
In Belgien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Einige Kantone haben einen relativ zwingenden Mindestlohn im kantonalen Gesetz verankert, der auch für die Landwirtschaft gilt. (z.B. Kanton Waadt 3.104 CHF/1.877 €, Genf 3.120 CHF/1.887 €). Für Beschäftigte aus den neuen EU-Staaten gilt ein Mindestlohn von 3.020 CHF/1.827 €).
Das Lohnniveau ist in der Schweiz im Vergleich zur Europäischen Union sehr hoch, ebenso aber die Lebenshaltungskosten. Ein Vergleich von UNIA mit französischen Bedingungen (Umgebung Genf) ergab eine Relativierung der "hohen" Löhne. Weniger Sozialbeiträge und die hohen Arbeitszeiten ohne Zuschläge etc. ergeben eine Differenz von plus 10 bis 20 % zwischen der Schweiz und Frankreich.
Bei der Einhaltung der Mindeststandards spielen die Grossverteiler Migros und Coop durch Zertifizierungen durch Eurepgap/Swissgap und BSCI (Business Social Compliance Initiative) der Produzenten (den Landwirten) eine bedeutende Rolle. Die Zertifizierung wird von UNIA als Augenwischerei bewertet, um gesetzlichen Regelungen den Wind aus den Segeln zu nehmen und sich beim Konsumenten anzubiedern. Die Schweiz hat die ILO-Konvention 184 (Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft) nicht unterzeichnet (die EU-Länder auch nicht!). Der Schweizerische Bauernverband SBV und insbesondere der Schweizerische Gemüsebauerverband sträuben sich gegen jegliche tarifliche Abkommen.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 665,00 €, nach sechs Monaten Beschäftigung 705,00 € (das entspricht 4,01 € pro Stunde). Die Gewerkschaft SEK setzt sich dafür ein, dass die Kollektivvereinbarungen als Mindeststandards rechtlich festgelegt werden.
Seit 1.1.2007 beträgt der Minimallohn für 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit im Monat 8.000 CZK bzw. 48,10 CZK pro Stunde. Dies ist der einzige Punkt, den der Arbeitgeber bei den Lohnverhandlungen im Kollektivvertrag respektieren muss. Andere Tariflöhne sind ein Gegenstand der Verabredung.
Der tarifliche Minimallohn in der Landwirtschaft ist mit 49,00 CZK / 1,70 € pro Stunde etwas höher.
In Deutschland gibt es mittlerweile einen großen Niedriglohnbereich, ca. 10 % aller Beschäftigten sind dort tätig.
In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
In Estland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
In Spanien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist im Niedriglohnbereich für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer wichtig, weil viele danach entlohnt werden (siehe Tabelle).
In Finnland gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. In der Landwirtschaft erhalten Studenten und Praktikanten 10 bis 30 % weniger als den tariflichen Mindestlohn.
In Frankreich gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
In Großbritannien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle). Der Preisindex in Großbritannien liegt ca. 15 % über dem EU-Durchschnitt.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Es wird über einen gesetzlichen Mindestlohn verhandelt.
Der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2007 beträgt HUF 65.500 (ca. 258 €) pro Monat. Dieser wurde in einer tripartiten Abstimmung festgelegt und in einem Ministerialerlass veröffentlicht. Die Anwendung ist für alle Arbeitgeber verbindlich. Für voll geleistete Arbeitszeit dürfen Arbeitnehmer keinen geringeren Monatslohn erhalten. Diese Verbindlichkeit ist besonderes in der Landwirtschaft wichtig, wo ca. 50 % der Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten (siehe Tabelle).
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Der nationale Kollektivvertrag ist de facto rechtlich bindend. Nach §36 der Verfassung ist festgelegt, dass der Lohn so bemessen sein muss, dass der Beschäftigte ein menschenwürdiges Leben führen kann. Zur Auslegung dieser Regel wird der nationale Kollektivvertrag zu Grunde gelegt.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 600 LIT (173 €) brutto pro Monat (siehe Tabelle).
Es gibt zwei Mindestlöhne in Luxemburg, den Mindestlohn für Unqualifizierte von 9,07 € und den Mindestlohn für Qualifizierte von 10,89 € in der Stunde.
Die gesetzlichen Mindestlöhne und die Renten werden neben der Indexerhöhung alle 2 Jahre zusätzlich erhöht.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Die Mindestvergütung in bestimmten Sektoren wird durch die Wage Councils (Lohnausschüsse) der maltesischen Regierung oder durch Tarifvereinbarungen für einzelne Branchen geregelt. Die gesetzlich bindenden Regeln gelten für alle Arbeitnehmer.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1. und zum 1.7. jeden Jahres an den Index angepasst.
In Norwegen gibt es einen Mindestlohn, der sich am Durchschnittslohn in der Branche orientiert - und davon 85 % beträgt.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
In Rumänien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
In Schweden gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 522,00 €. In der Landwirtschaft erhalten 151 Personen den gesetzlichen Mindestlohn.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Höhe des Mindestlohnes wird auf der Basis des im vorangegangenen Jahr erzielten Durchschnittslohns der Arbeitnehmer mit Hilfe eines Koeffizienten errechnet, den die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die Regierung aushandeln.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird von einer Kommission zur Festlegung der Mindestlöhne bestimmt. Die Gewerkschaft ist in der Kommission vertreten.