Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Teil der sozialen Sicherungssysteme, in dem die Gewerkschaften eine besondere Rolle übernehmen. In allen Ländern sind die Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes einbezogen. Häufig übernehmen die Gewerkschaften die Funktionen von Sicherheitsbeauftragten direkt.
In den Trägern (Institutionen) des Arbeits- und Gesundheitsschutzes üben Gewerkschaften ein umfangreiches Mitbestimmungsrecht aus. Auch in Ländern mit privaten Vorsorgesystemen sind Gewerkschaften zumindest im präventiven Bereich einbezogen (Beispiel Schweden).
Die Anzahl der Unfalltoten und durch Arbeitsunfälle schwer verletzten Personen (mehr als 3 Tage arbeitsunfähig) ist sehr unterschiedlich. Das kann verschiedenen Ursachen haben, die noch näher zu analysieren sind.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Tödliche Unfälle in der Landwirtschaft sind überwiegend bei Kleinbauern und in geringem Maß natürlich auch bei den Beschäftigten zu verzeichnen.
Im Betrieb sind Sicherheitsvertrauenspersonen gesetzlich vorgeschrieben, in Grossbetrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst einzurichten. Gewerkschaftliche Fachkräfte sind in der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Funktionäre eingesetzt. Zahl der Arbeitsunfälle siehe:
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in das obligatorische Sozialversicherungssystem integriert, der Fonds für Arbeitsunfälle verwaltet diesen Bereich. Die Arbeitgeber müssen für die Beschäftigten bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft bzw. Gemeinschaftskasse eine Versicherung abschließen. Unfallzahlen siehe:
(Es lagen keine Daten vor.)
Von insgesamt 54 Branchen liegt die Landwirtschaft auf dem 4. Platz bei den Unfallzahlen, auf dem 5. Platz bezüglich der unfallbedingten Absenzen (in der Landwirtschaft ist man selten krank, und die Prämien sind dementsprechend tief) und auf dem 7. Platz bezüglich der Folgekosten (z.B. Rehabilitation). Daten für 2005 siehe Tabelle.
(Es lagen keine Daten vor.)
Im Jahr 2006 gab es vier Unfalltote in der Land- und Forstwirtschaft, davon einer in der Forstwirtschaft, sowie 2.638 Arbeitsunfälle mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit, davon 401 in der Forstwirtschaft und 22 in der Fischerei.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in Deutschland durch den staatlichen Arbeitsschutz und die Berufsgenossenschaften geregelt. Die Berufsgenossenschaften sind drittelparitätisch besetzt, d.h. Unternehmer, Kleinbauern und Arbeitnehmer sind für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig. Während in den großen Betrieben die Durchsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nahezu problemlos erfolgt, gibt es in den kleinen Betrieben immer wieder Probleme.
Verlangt werden Qualifizierungsnachweise für Gabelstaplerfahrer, bei Pestizideinsätzen und beim Umgang mit Ammoniak.
2005 gab es in der Landwirtschaft insgesamt 22 tödliche Unfälle, darunter waren 2 Arbeitnehmer.
Der Unfallschutz unterliegt staatlicher Kontrolle und wird durch Inspektoren wahrgenommen.
Es lagen keine Unfallzahlen vor.
In der spanischen Landwirtschaft gibt es jährlich 30-35 Tote, die Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle liegen bei 15 % aller Arbeitnehmer (Unfallzahlen siehe Tabelle).
Die Statistik erfasst die Unfälle nicht detailliert, es gibt keine Trennung zwischen Farmer und Arbeitnehmer (Unfallzahlen siehe Tabelle). In schwere Unfälle sind häufig ältere Personen verwickelt. Es gibt ein gutes System der öffentlichen Überwachung im Gesundheitsbereich. Ziel dieser Maßnahmen ist aber mehr die Lebensmittelkontrolle als der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.
Wenn in einem Betrieb mehr als 10 Personen beschäftigt sind, werden Sicherheitsfachkräfte im Betriebsrat gewählt. Sind weniger als 10 beschäftigt, werden Assistenten gewählt.
Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.
126 Tote gab es 2003 durch Unfälle und Berufskrankheiten: 81 tödliche Unfälle, 35 Wegeunfälle, 1 Toter durch Berufskrankheit. Länger als drei Tage arbeitsunfähig aufgrund von Arbeitsunfällen waren 47.817 Beschäftigte.
Die Beschäftigten müssen ein Zertifikat beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln nachweisen können. Beteiligt sind die Gewerkschaften in den regionalen Arbeitssicherheitsagenturen und Kassen.
Es gibt ein staatliches beitragsunabhängiges (steuerfinanziertes) Leistungssystem, in dem alle Arbeitnehmer versichert sind. Wegeunfälle sind im Allgemeinen nicht abgedeckt (Unfallzahlen siehe Tabelle). Die Gewerkschaft übt ihre Einflüsse im Agriculture Industry Advisory Commity (AIAC) aus, welches die Prävention am Arbeitsplatz fördert.
Unfallzahlen siehe Tabelle.
Es lagen keine Daten für die Landwirtschaft vor.
Im Jahr 2006 ereigneten sich 16 tödliche Unfälle in der Landwirtschaft.
Die Anzahl der Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit betrug 1.064 (davon 890 Männer und 174 Frauen). Im Vergleich zu den 14 anderen Branchen stand die Landwirtschaft damit 2006 an 6. Stelle.
Die Ursache der tödlichen Unfälle ist meist die Nichteinhaltung der Arbeitsvorschriften, wenn z.B. keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt wird, usw.
In Ungarn ist die Teilnahme an ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen zu Beginn der Arbeitsaufnahme und später periodisch für jeden Arbeitnehmer verbindlich.
Es gibt ein obligatorisches Unfallversicherungssystem. Die Gewerkschaft SIPTU unterstützt die Arbeitsschutz- und Sicherheitskomitees mit dem Ziel, die Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu gestalten (Unfallzahlen siehe Tabelle).
In Betrieben über 5 Personen gibt es einen Beauftragten für Arbeitssicherheit. Wer mit gefährlichen Stoffen umgeht, braucht eine Qualifizierung.
Es gibt eine staatliche Unfallversicherung für alle Branchen (INAIL - Nationale Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle). Aus der Statistik geht hervor, dass die Arbeitsunfälle rückläufig sind. Im Jahr 2005 gab es 66.220 Arbeitsunfälle und 136 Todesfälle bei der landwirtschaftlichen Arbeit. Es gibt eine Häufung der Unfälle bei Migranten.
Die Gewerkschaften sind durch die Arbeitssicherheitsausschüsse (RLS) in das betriebliche Arbeitssicherheitssystem eingebunden. Jede Gewerkschaft stellt einen Vertreter.
Die Hälfte aller Unfälle geschieht bei Akkordarbeiten, Alkohol während der Arbeit befördert ebenfalls die Unfallhäufigkeit.
Die Land- und Forstwirtschaft bildet eine Kammer des Unfallversicherungsverbandes.
Unfallzahlen siehe Tabelle.
In der Landwirtschaft gab es im Jahr 2005 insgesamt 11 Todesfälle. Bei Unfällen und Wegeunfällen werden 100 % erstattet. Die Gewerkschaften organisieren Kurse im Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellen Lizenzen/Zertifikate aus. Jeder Arbeitnehmer muss einen Kurs besuchen, der vom Arbeitgeber bezahlt wird. In den größeren Betrieben gibt es einen ehrenamtlichen Inspektor für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dieser muss eine Prüfung ablegen.
Es liegen keine Daten vor.
Im Jahr 2006 gab es 5 tödliche Unfälle in der niederländischen Landwirtschaft, davon 3 mit Kindern (Daten 2005 siehe Tabelle). In den Niederlanden wird in der Statistik nicht zwischen Arbeits- und privaten Unfällen unterschieden. Durch die gesetzliche Senkung von Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes trat eine Verschlechterung in der Prävention ein.
In den Betrieben gibt es Fachkräfte für Arbeitsschutz (Prävention). Diese werden besonders geschult.
Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.
Im Jahr 2006 gab es in der norwegischen Landwirtschaft 14 tödliche Unfälle. Bei mehr als 10 Beschäftigten muss der Betrieb eine Sicherheitsfachkraft bestellen (wählen). Nach seiner Wahl muss dieser eine Qualifikation von 40 Stunden Umfang nachweisen.
Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.
In der Landwirtschaft gab es 2005 folgende Unfälle:
Unfälle in der individuellen Landwirtschaft: 128 tödliche Unfälle, 20.800 Unfälle mit mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit.
Unfälle in Landwirtschaftlichen Unternehmen: 14 tödliche Unfälle und 1.277 Unfälle mit mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit.
In Treuhandbetrieben ein Todesfall und 217 Unfälle mit mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit.
Allgemein in der Landwirtschaft: 143 tödliche Unfälle, 22.354 Unfälle mit längerer Arbeitsunfähigkeit.
Wegeunfälle sind nicht durch Unfallversicherung abgedeckt.
Die Gewerkschaft hat gesetzlich das Recht zur direkter Aufsicht und Kontrolle in Sache Einhaltung des Arbeitsrechtes und Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Die Gewerkschaft arbeitet eng mit der staatlichen Arbeitsinspektion zusammen und unterstützt ehrenamtliche Arbeitsinspektoren, auβerdem gibt es gewerkschaftliche Fachkräfte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben mit über 250 Beschäftigten.
Die Situation im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft verbessert sich, was sich in sinkenden Unfallzahlen ausdrückt (siehe Tabelle). Die Gewerkschaft beteiligt sich an tripartiten Aktionen.
Im Jahr 2005 starben 37 Personen bei Unfällen in der Landwirtschaft und 192 Personen waren länger als 3 Tage arbeitsunfähig aufgrund eines Arbeitsunfalls.
Die Gewerkschaften stellen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betriebliche Fachkräfte.
Es gab in Schweden 246 tödliche Unfälle (im Jahr 2005), davon in der Landwirtschaft drei. Der Anteil an jungen Menschen, vor allem junge Frauen an den Arbeitsunfällen ist bemerkenswert hoch.
Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.
Durchschnittlich sterben in der Landwirtschaft 3 Personen pro Jahr durch Arbeitsunfälle.
Besondere Befähigungsnachweise werden bei Pestizideinsatz und in der Tierzucht gefordert.
Ein Arbeitnehmervertreter ist für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zuständig (Unfallzahlen siehe Tabelle).
Im Jahr 2005 gab es 22 Tote in der türkischen Landwirtschaft.