Im Agrarsektor Österreichs sind 18.600 Arbeitnehmer beschäftigt, davon in der Landwirtschaft 9.300, im Gartenbau 4.000 und in der Forstwirtschaft 5.300. Von den agrarischen Arbeitnehmern sind 9.500 in Vollzeit und 9.100 in Teilzeit beschäftigt (davon 2.500 heimisch und 6.600 aus anderen Ländern wie dem ehemaligen Jugoslawien, Tschechien, Polen, Türkei). Aus der Landwirtschaft sind ca. 3.000 arbeitslos gemeldet.
In der Agrarwirtschaft Österreichs werden auf Bundes- und Länderebene Kollektivvereinbarungen (Forstwirtschaft, Gartenbau und Landwirtschaft) zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Tarifabschlüsse auf betrieblicher Ebene sind ebenfalls möglich. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel ein Jahr.
Der Arbeitnehmerlohn beträgt 6,85 € pro Stunde (17,2 % Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmerlohn, 20,6 % Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber). Vom Arbeitnehmerlohn werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen noch 0,75 % für die Landarbeiterkammer und von den Arbeitgebern noch 1,53 % für Mitarbeitervorsorge gezahlt.
Der Lohnsteueranteil beträgt 24,18 % vom Arbeitnehmer brutto.
Für die gesamte Republik gibt es das Landarbeitsgesetz als Grundsatzgesetz, welches sich in der Ausführungsgesetzgebung in neun verschiedene Landarbeitsordnungen untergliedert. Darin sind einige Sonderbestimmungen enthalten. Das Kollektivvertragsrecht ist für alle Arbeitgeber einer Branche gültig, somit gelten die Tarifverträge auch für alle Arbeitnehmer. Die Tarifverträge werden zu 100 % eingehalten (es gibt Bundes- und Landesverträge).
Es wird ein Weihnachtsgeld und ein Urlaubsgeld in Form eines zusätzlichen Monatslohnes gezahlt.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Die Arbeitszeit in der Landwirtschaft beträgt 40 Stunden in der Woche und kann nach dem Kollektivvertrag flexibilisiert werden (von 32 bis 48 Stunden). Bei Überstunden werden 50 % bzw. 100 % (Sonn- und Feiertagsarbeit) Zuschläge gezahlt.
Es sind 30 Arbeitstage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vereinbart. 14 gesetzliche Feiertage werden bezahlt.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Es gibt eine gesetzliche Pensionskasse, Krankenkasse, Zusatzrenten durch eine Unfallversicherung.
Tödliche Unfälle in der Landwirtschaft sind überwiegend bei Kleinbauern und in geringem Maß natürlich auch bei den Beschäftigten zu verzeichnen.
Im Betrieb sind Sicherheitsvertrauenspersonen gesetzlich vorgeschrieben, in Grossbetrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst einzurichten. Gewerkschaftliche Fachkräfte sind in der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Funktionäre eingesetzt. Zahl der Arbeitsunfälle siehe:
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
In der Gewerkschaft sind ungefähr 4.000 Beschäftigte organisiert, das entspricht einem Organisationsgrad von 30 %.
In der Landwirtschaft gibt es 40 Betriebsräte. Diese können in Betrieben mit über fünf Beschäftigten gewählt werden. Der Organisationsgrad nimmt leicht ab.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
Ab Juli 2007 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Ländervergleich Mindeststandards
Es gibt in Österreich ein umfassendes Beteiligungssystem der Sozialpartner. In der Landwirtschaft gibt es auch Landarbeiterkammern. Die Beteiligungen nach EU-Programmen werden in der Regel vom Dachverband ÖGB wahrgenommen. Die Sozialpartner werden bei sie betreffenden Gesetzesentwürfen und Sachthemen von der Regierung befragt.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften