In der Land- und Forstwirtschaft Belgiens gibt es 9.000 Vollzeitbeschäftigte sowie ca. 10.000 prekär beschäftigte Personen.
Kollektivverträge werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. In der Landwirtschaft gibt es auf nationaler Ebene 10 Kollektivvereinbarungen. Der Kollektivvertrag wird durch eine königliche Verordnung bestätigt. In Belgien organisieren die Gewerkschaften ACV, ABVV und ACCVB die Beschäftigten in der Landwirtschaft.
Die Tarifverträge gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Stundenlohn beträgt 9,93 €, an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen der Arbeitnehmer 15,3 %, und der Arbeitgeber 55,0 % auf den Lohn.
Auf den Lohn werden 22 % Steuern erhoben.
Es wird eine Jahresendprämie von 6 % auf den Bruttolohn gezahlt.
Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind an den Tarifvertrag gebunden.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Es gibt die 38-Stunden-Woche. Werden über 8 Stunden pro Tag und über 40 Stunden pro Woche gearbeitet, wird in der Landwirtschaft ein Zuschlag von 50 % gezahlt. Im Gartenbau können bis 11 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen werden 100 % Zuschläge gezahlt.
Tatsächlich geleistete Arbeitszeit: 1.816 Stunden pro Jahr.
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist abhängig von der im Vorjahr erbrachten Leistung. Der Urlaub beträgt dann 20 Tage im Jahr, dazu kommen 10 gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag. Arbeitet der Beschäftigte an einem Feiertag, hat er Anspruch auf einen zusätzlichen Ruhetag. Der Anspruch auf Lohnzahlung und ein weiteres Urlaubsgeld muss bei einer Urlaubskasse geltend gemacht werden.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Die Sozialversicherung ist staatlich organisiert, die Inspektion der Sozialgesetze überwacht die Vereinbarungen zum Schutze der Arbeitnehmer.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in das obligatorische Sozialversicherungssystem integriert, der Fonds für Arbeitsunfälle verwaltet diesen Bereich. Die Arbeitgeber müssen für die Beschäftigten bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft bzw. Gemeinschaftskasse eine Versicherung abschließen. Unfallzahlen siehe:
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
In der Gewerkschaft ACV sind 3.500 Mitglieder im Sektor Landwirtschaft organisiert. Die Gewerkschaft ACV hat 10 Betriebsräte organisiert.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
In Belgien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Ländervergleich Mindeststandards
Auf Betriebsebene werden alle vier Jahre Gewerkschaftsdelegierte gewählt.
Die Organe der sozialen Sicherung werden paritätisch von einem Verwaltungsgremium geleitet.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften