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Schweiz (CH)

Beschäftigung

In der Schweizer Landwirtschaft sind 18.361 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganzjährig und 12.303 teilzeit-/saisonal beschäftigt. Darüber hinaus wird die Zahl der „Sans-Papiers“ (ohne Arbeitsbewilligung) aus Ländern außerhalb der EU/EFTA auf ca. 8.000 Personen (Voll- und Teilzeit) geschätzt.

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Löhne und Arbeitskosten

In der Schweiz existiert kein einheitlicher Rahmen für die Landwirtschaft, da diese nicht dem Arbeitsgesetz unterliegt. Jeder Kanton hat seine eigenen Regelungen, die stark variieren. Die Löhne können innerhalb der Kantone dann noch einmal stark variieren. Es gibt eine Vereinbarung für Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmer in der Schweizer Landwirtschaft, abgeschlossen zwischen dem Schweizerischen Bauernverband und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Arbeitnehmer. Diese Richtlinie ist aber nicht bindend! Die Löhne können und werden auch unterschritten. Nach der Richtlinie erhalten Arbeitnehmer, die Arbeiten eigenständig ausführen und unter 5 Jahre Berufserfahrung haben, zwischen 3.400 und 4.150 CHF (ca. 2.056 bis 2.510 €). Der Minimallohn für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten beträgt 3.020 CHF. Für den tabellarischen Vergleich haben wir 3.400 CHF bei einer 55-Stunden-Woche zugrunde gelegt. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,23 CHF/Stunde (8,61 €).

Arbeitnehmer zahlen ca. 15 % Sozialabgaben auf ihren Lohn (staatliche Altersvorsorge, Invalidenversicherung, Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankenkasse, Krankentaggeld etc.) sowie 1 bis 10 % je nach Alter für die private Altersvorsorge (Pflicht).

Für Unterkunft müssen sie 345 CH/Monat (209 €) und für Verpflegung 645 CH/Monat (390 €) bezahlen.

Die Arbeitgeber müssen ca. 16 % plus 1 bis 10 % je nach Alter für die private Altersvorsorge (Pflicht) als Sozialversicherungsbeitrag für die Beschäftigten bezahlen.

Die Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Verdienstes, dem Familienstand (verheiratet oder nicht) und der Kinderzahl. Die Steuersätze sind je nach Kanton und Wohnort verschieden (insgesamt zwischen 0 und 15 %).

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Arbeitszeit

Die kantonalen Normalarbeitsverträge erlauben z.B. in Glarus 66 Std. im Sommer (Winter 55 Std.), in Zürich 55 Std. im Jahresdurchschnitt, in Genf 49 Std., im Wallis für Langzeitangestellte 48 Std. (andere 55 Std.!). In den meisten Kantonen gibt es im Jahresdurchschnitt eine 55-Stunden-Woche! Überstunden (über das erwähnte Maximum) "müssen" mit 25 % Lohnzuschlag abgegolten werden.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Der Urlaub beträgt 4 Wochen, in einigen Kantonen und bei über 50-jährigen 5 Wochen.

Feiertage: Die meisten Kantone können an den Feiertagen ohne Lohnzuschlag arbeiten lassen. Einige Kantone haben einen Landesfeiertag (1. August, Nationalfeiertag) und meist 8 oder 9 kantonal geregelte Feiertage (Lohnzuschlag 100 % oder Zeitabgeltung).

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Sozialversicherung

Es gibt 2 Systeme: die staatliche Alters und Hinterbliebenenvorsorge zu 5,05 % (zu zahlen ab dem ersten verdienten Franken) und dann die "Zweite Säule" (BVG, private Altervorsorge) welche erst ab ungefähr 24.000.- CHF Jahresgehalt Pflicht ist. Das heißt, dass jemand der 3.000.- CHF verdient, nur auf 1.000.- BVG-versichert ist, und ab 25 Jahren sind das ungefähr 2 % des Gesamtgehaltes. Je höher das Gehalt und je höher das Alter, kann das bis auf 10 % steigen.

Die schweizerische Sozialversicherung wird über Versicherungsbeiträge finanziert. Es gibt eine Pensionskassenstiftung der schweizerischen Landwirtschaft, kantonale Kassen für die AHV (staatlich) und zwei Kassen (deutsche und französische Schweiz) für BVG.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Von insgesamt 54 Branchen liegt die Landwirtschaft auf dem 4. Platz bei den Unfallzahlen, auf dem 5. Platz bezüglich der unfallbedingten Absenzen (in der Landwirtschaft ist man selten krank, und die Prämien sind dementsprechend tief) und auf dem 7. Platz bezüglich der Folgekosten (z.B. Rehabilitation). Daten für 2005 siehe Tabelle.

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Einfluss der Gewerkschaften

Die Gewerkschaft UNIA organisiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft. Wo gewerkschaftliche Aktivitäten vorhanden sind (nicht nur UNIA), sind Verbesserungen erreicht worden, z.B. in den Kantonen Genf, Waadt. In den Kantonen Bern, Aargau und Zürich sind gewerkschaftliche Aktivitäten am Wachsen. Die Gewerkschaft ist in der französisch sprechenden Schweiz generell besser präsent als in anderen Regionen. Kampagnen sind schwierig und haben keine Priorität in der UNIA. Im Jahr 2007 gibt es eine Kampagne zur Schaffung eines einheitlichen national verbindlichen Vertragswerkes, mit der Forderung nach gleichen Mindestlöhnen und Arbeitszeiten in der Schweiz sowie der Unterstellung des Landwirtschaftssektors unter das Arbeitsgesetz!

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Mindeststandards

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Einige Kantone haben einen relativ zwingenden Mindestlohn im kantonalen Gesetz verankert, der auch für die Landwirtschaft gilt. (z.B. Kanton Waadt 3.104 CHF/1.877 €, Genf 3.120 CHF/1.887 €). Für Beschäftigte aus den neuen EU-Staaten gilt ein Mindestlohn von 3.020 CHF/1.827 €).

Das Lohnniveau ist in der Schweiz im Vergleich zur Europäischen Union sehr hoch, ebenso aber die Lebenshaltungskosten. Ein Vergleich von UNIA mit französischen Bedingungen (Umgebung Genf) ergab eine Relativierung der "hohen" Löhne. Weniger Sozialbeiträge und die hohen Arbeitszeiten ohne Zuschläge etc. ergeben eine Differenz von plus 10 bis 20 % zwischen der Schweiz und Frankreich.

Bei der Einhaltung der Mindeststandards spielen die Grossverteiler Migros und Coop durch Zertifizierungen durch Eurepgap/Swissgap und BSCI (Business Social Compliance Initiative) der Produzenten (den Landwirten) eine bedeutende Rolle. Die Zertifizierung wird von UNIA als Augenwischerei bewertet, um gesetzlichen Regelungen den Wind aus den Segeln zu nehmen und sich beim Konsumenten anzubiedern. Die Schweiz hat die ILO-Konvention 184 (Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft) nicht unterzeichnet (die EU-Länder auch nicht!). Der Schweizerische Bauernverband SBV und insbesondere der Schweizerische Gemüsebauerverband sträuben sich gegen jegliche tarifliche Abkommen.

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Beteiligung der Gewerkschaften

Die UNIA ist Mitglied im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Sie ist in Aufsichtskommissionen (Unfallversicherung, politischen Stellen etc.) eingebunden und in der Plattform für eine sozial nachhaltige Landwirtschaft (hauptsächlich Westschweiz) vertreten. Andere Gewerkschaften (nur regional) sind auf kantonaler Ebene in Aufsichtskommissionen etc. und ebenfalls in der Plattform für eine sozial nachhaltige Landwirtschaft aktiv.

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