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Tschechien (CZ)

Beschäftigung

In der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischzucht sind 176.200 Personen in Vollzeit beschäftigt, ohne Fischerei und Fischzucht sind 172.700 Arbeitnehmer inkl. der Mitglieder von Verkaufsgenossenschaften tätig.

Im landwirtschaftlichen Sektor, dem Jagdwesen und ähnlichen Tätigkeiten arbeiteten 5.100 Ausländer saisonal; in der Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht 1.400 Ausländer. Das sind insgesamt 2,8 % aller ausländischen Beschäftigten in Tschechien.

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Löhne und Arbeitskosten

Die Gewerkschaft OSPZV-ASO schließt in der Landwirtschaft Kollektivvereinbarungen ab. Jedes Jahr werden zwei sektorale Kollektivverträge abgeschlossen, jeweils einer mit dem Verband der ehemaligen Staatsgüter und einer mit dem Verband der ehemaligen Genossenschaften. Die Verträge sind identisch, da sich die Arbeitgeberverbände abstimmen. Weiterhin gibt es 320 Verträge auf betrieblicher Ebene.

Wenn mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb aktiv sind, müssen sie sich auf einen Kollektivvertrag verständigen.

In den Branchenkollektivverträgen gibt es eine 12-stufige Tarifabstufung mit den Stunden- und Monatstarifen als Minimalstandard. Der Tarif in der 1. Stufe entspricht dem durch das Gesetz festgesetzten Minimallohn (49 CZK / ca. 1,70 € und 8.000 CZK / ca. 280 €). Der Tarif des höchsten 12. Grades ist etwas höher als der Durchschnittslohn in der Volkswirtschaft (21.300 CZK / ca. 750 €). Der Durchschnittslohn in der Landwirtschaft beträgt 17.109 CZK / ca. 604 €.

Außer der Lohntarife sind hier die Zuschüsse zum Lohn für die Überstundenarbeit (25 %, 40 %), an Feiertagen (100 %), in erschwerter Arbeitsumwelt (ca. 6 CZK pro Stunde), für die Nachtarbeit (10 %), für die Arbeit am Samstag und Sonntag (10 %) und Schichtsystem geregelt.

In den betrieblichen Kollektivvereinbarungen können Extravergütungen und weitere Sozialleistungen vereinbart werden (Betriebsessen, Beitrag für die Rentenzusatzversicherung). Häufig werden auch über einen Sozialfonds soziale Bedürfnisse der Mitarbeiter befriedigt. Der Branchenkollektivvertrag ist der Mindeststandard.

Für Unternehmen, die nicht in den Verbänden organisiert sind, müssen eigene Kollektivvereinbarungen abgeschlossen werden. In den kleinen Betrieben ist die Gewerkschaft kaum vertreten.

Insgesamt werden 50 % der Beschäftigten von den Kollektivvereinbarungen erfasst. 40 % der Beschäftigten erhalten den Minimallohn.

Vom Arbeitnehmerlohn werden 8 % Sozialversicherungsbeiträge gezahlt (davon 6,5 % für die Rentenversicherung, 1,1 % Krankenversicherung und 0,4 % für staatliche Beschäftigungspolitik) und weitere 4,5 % für die Gesundheitsversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt auf den Lohn 26 % Sozialversicherungsbeiträge (davon 21,5 % Rentenversicherung, 3,3 % Krankenversicherung und 1,2 % für die Beschäftigungspolitik) sowie 9 % für die Gesundheitsversicherung.

Der Mindeststeuersatz auf den Lohn beträgt 15 %.

50 % der Belegschaft fallen unter einen Kollektivvertrag.

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Arbeitszeit

Im Gesetz ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden festgesetzt, für drei Schichten und den Dauerbetrieb 37,5 Stunden wöchentlich, für zwei Schichten 38,75 Stunden und für jüngere Leute unter 18 Jahren 30 Stunden pro Woche.

Die Jahresarbeitszeit für das Jahr 2007 beträgt bei 40 Stunden pro Woche 2.008 Stunden.

Die Durchschnittszahl der geleisteten Stunden der Arbeiter in der Landwirtschaft, dem Jagdwesen und der Forstwirtschaft ist 40,6 Stunden, für gekürzte Zeit 22,2 Stunden. Diese Durchschnittszahl der geleisteten Stunden ist im landwirtschaftlichen Sektor inkl. der Fischzucht eine der höchsten im Vergleich mit anderen Branchen der Volkswirtschaft.

Die Durchschnittszahl der tatsächlich geleisteten Stunden pro Woche war nach Eurostat im 2. Quartal 2006 in Tschechien die höchste von allen 25 EU-Ländern.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Es gibt 20 Urlaubstage (4 Wochen bei einer 5-Tage-Woche) und 12 bezahlte Feiertage im Jahr. In einigen wenigen Kollektivvereinbarungen werden zusätzliche Urlaubstage bzw. zusätzliche Urlaubsgelder vereinbart.

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Sozialversicherung

In Tschechien gibt es ein staatliches System der Sozialversicherung.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Im Jahr 2006 gab es vier Unfalltote in der Land- und Forstwirtschaft, davon einer in der Forstwirtschaft, sowie 2.638 Arbeitsunfälle mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit, davon 401 in der Forstwirtschaft und 22 in der Fischerei.

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Einfluss der Gewerkschaften

OSPZV-ASO hat ca. 80 000 Mitglieder, jedoch nicht alle im landwirtschaftlichen Bereich. Im Agrarsektor ist OSPZV-ASO mit ca. 560 gewerkschaftlichen Organisationen in Betrieben vertreten, davon 1-2 Betriebe in der Forstwirtschaft in Nordböhmen. Der Deckungsgrad beträgt über 60 %.

Traditionell bestehen in den Betrieben rechtlich unabhängige Betriebsgewerkschaften. Seit dem 1.1.2001 können Betriebsräte in den Unternehmen gebildet werden. Wenn sich Betriebsgewerkschaften bilden bzw. gebildet haben, werden die Betriebräte aufgelöst.

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Mindeststandards

Seit 1.1.2007 beträgt der Minimallohn für 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit im Monat 8.000 CZK bzw. 48,10 CZK pro Stunde. Dies ist der einzige Punkt, den der Arbeitgeber bei den Lohnverhandlungen im Kollektivvertrag respektieren muss. Andere Tariflöhne sind ein Gegenstand der Verabredung.

Der tarifliche Minimallohn in der Landwirtschaft ist mit 49,00 CZK / 1,70 € pro Stunde etwas höher.

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Beteiligung der Gewerkschaften

In der Landwirtschaft gibt es 560 Betriebsgewerkschaften, Beteiligung im tripartiten System auf nationaler und auf regionaler Ebene.

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