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Deutschland (DE)

Beschäftigung

In Deutschland erfolgt eine Arbeitskräfteerhebung nach den Sektoren Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei und Forstwirtschaft. Es wird unterschieden in Vollzeit-, Teilzeit- (die z.B. halbtags arbeiten) und in saisonal Beschäftigte (heimische AK). Die ausländischen Arbeitskräfte (aus dem EU Raum) werden gesondert erfasst. Im gesamten Sektor Landwirtschaft, Gartenbau und ländliche Forstwirtschaft (privat und staatlich) gibt es 530.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Davon entfallen auf die Landwirtschaft 130.000, auf den Gartenbau 230.000 und auf die Forstwirtschaft 170.000.

Die Zahl der ständig sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nimmt in geringem Umfang ab, die der saisonal (prekär) Beschäftigten nimmt zu. Durch staatliche Interventionen sollen verstärkt deutsche Arbeitskräfte die ausländischen Arbeitskräfte ersetzen (jährlich ca. 10 %). Zur Zeit arbeiten ca. 270.000 ausländische Arbeitskräfte in der deutschen Agrarwirtschaft, davon ca. 80 % aus Polen.

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Löhne und Arbeitskosten

In Deutschland verhandeln die Sozialpartner autonom die Kollektivvereinbarungen aus. In der Landwirtschaft, im Gartenbau und der privaten Forstwirtschaft gibt es flächendeckende Kollektivvereinbarungen. Sie werden auf regionaler Ebene ausgehandelt. In der Landwirtschaft wird vor den regionalen Verhandlungen auf nationaler Ebene in einer Kollektivverhandlung eine Bundesempfehlung ausgehandelt, die dann in den Regionen umgesetzt wird. Der Leittarifvertrag ist in der Landwirtschaft die Bundesempfehlung, und im Gartenbau orientiert sich die IG BAU an dem Verhandlungsergebnis im Land Nordrhein-Westfalen. In der Tabelle ist der errechnete Durchschnittslohn in der Landwirtschaft dargestellt.

Die Entwicklung in den vergangenen Jahren in der Landwirtschaft war durch eine wirtschaftliche Rezession geprägt. Es konnte nur eine jährliche Lohnsteigerung von ca. 1,6 % (1.5.2002 bis 31.12.2007) vereinbart werden. Sorgen bereiten der IG BAU die niedrigen Lohngruppen, unter die auch die Saisonarbeitskräfte fallen. Hier gibt es regionale Lohnunterschiede z.B. in der Landwirtschaft: 4,46 €/h in Sachsen bis 6,39 €/h in Mecklenburg-Vorpommern.

Auf den Lohn müssen je nach Familienstand und Anzahl der Kinder ca. 10 % Lohnsteuer gezahlt werden.

Für Saisonarbeitskräfte aus Polen müssen von den Unternehmen seit 2005 Sozialversicherungsabgaben an die polnische Sozialversicherung gezahlt werden (ca. 40 % des Lohnes).

Die IG BAU geht davon aus, dass 40-50 % der Unternehmen die Tarifverträge berücksichtigen und ca. 60.000 Beschäftigte (in der Landwirtschaft) nach den Tarifverträgen entlohnt werden. In den tarifgebundenen Betrieben (Mitglieder in den Unternehmerverbänden) werden die Kollektivvereinbarungen weitgehend eingehalten.

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Arbeitszeit

In der deutschen Landwirtschaft besteht eine rechnerische Arbeitszeit von 2.088 Stunden pro Jahr bei einer 40-Stunden-Woche. Werden die Feiertage, Urlaub etc. abgezogen, so kommt rechnerisch eine produktive Stundenzahl pro Jahr von 1.795 Stunden zusammen.

Nach den Kollektivvereinbarungen gibt es eine 40-Stunden-Woche, Flexibilisierungsregelungen können auf betrieblicher Ebene von 38 h bis 45 h betragen. Für Überstunden werden in der Regel Überstundenzuschläge gezahlt. Für Flexibilisierungsregelungen können Arbeitszeitkonten eingerichtet werden (Dies ist für die Landwirtschaft vereinbart und in einigen Kollektivvereinbarungen des Gartenbaus).

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Die Festlegung von gesetzlichen Feiertagen erfolgt, soweit es sich um kirchliche Feiertage handelt, von den Bundesländern auf regionaler Ebene. Die Anzahl der bezahlten Feiertage ist deshalb regional sehr unterschiedlich (8 bis 10 Tage). Erholungsurlaub siehe Tabelle:

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Sozialversicherung

In Deutschland gibt es ein gesetzlich verankertes paritätisches System der Sozialversicherungen. Neben den gesetzlichen Regelungen zur Rentenversicherung gibt es für die Landwirtschaft ein Zusatzversorgungswerk (ZLA/ZLF), das auf kollektivvertraglicher Ebene abgeschlossen worden ist und für jeden Beschäftigten in den alten Bundesländern und im Bundesland Thüringen verbindlich ist (Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung). Darüber hinaus gibt es (nicht für alle Regionen und Bereiche) ebenfalls auf Basis von Kollektivvereinbarungen Regelungen für betriebliche Altersvorsorge und Regelungen zur Altersteilzeit.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in Deutschland durch den staatlichen Arbeitsschutz und die Berufsgenossenschaften geregelt. Die Berufsgenossenschaften sind drittelparitätisch besetzt, d.h. Unternehmer, Kleinbauern und Arbeitnehmer sind für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig. Während in den großen Betrieben die Durchsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nahezu problemlos erfolgt, gibt es in den kleinen Betrieben immer wieder Probleme.

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Einfluss der Gewerkschaften

Die Zahl der organisierten Mitglieder ist leicht rückläufig, so dass der Organisationsgrad in der Landwirtschaft ca. 10 % beträgt. Im Gartenbau liegt er aufgrund der kleinbetrieblichen Struktur wesentlich unter 10 %, in der staatlichen Forstwirtschaft über 50 %. Über 80 Betriebsräte (die meist IG BAU Mitglieder sind) repräsentieren vorwiegend in größeren Betrieben die Gewerkschaft, so dass ca. 20 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft direkt angesprochen werden können.

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Mindeststandards

In Deutschland gibt es mittlerweile einen großen Niedriglohnbereich, ca. 10 % aller Beschäftigten sind dort tätig.

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Beteiligung der Gewerkschaften

In Deutschland hat sich eine umfangreiche Beteiligungskultur entwickelt, die von allen gesellschaftlichen Kräften akzeptiert wird. Allerdings gibt es immer wieder Bestrebungen, vor allem von liberalen und konservativen Kräften, die betriebliche Mitbestimmung durch die Gewerkschaften einzuschränken. Neue Beteiligungsmöglichkeiten werden durch die Europäischen Förderungen gewonnen, die bis in den Bereich der wirtschaftlichen Mitbestimmung reichen.

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