Von den 35.000 Arbeitskräften arbeiten 25.000 in der Landwirtschaft und 10.000 im Produktionsgartenbau. Die meisten Beschäftigten in der Landwirtschaft werden zum Winter entlassen, obwohl es eine kollektivvertraglich vereinbarte Jahresarbeitszeit gibt. Die 12.000 Saisonarbeitskräfte kommen überwiegend aus Polen, 2.000 kommen aus der Ukraine.
In Dänemark wird für die Branche jeweils ein Kollektivvertrag für das ganze Land vom Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelt (ein landwirtschaftlicher Kollektivvertrag, ein Kollektivvertrag für den Gartenbau). Der Stundenlohn liegt über dem EU-Durchschnitt, allerdings sind die staatlichen Abzüge abhängig vom Einkommen sehr hoch. Aus den staatlichen Beiträgen werden die sozialen Sicherungssysteme finanziert. Der Steuersatz auf Lohn kann zwischen 8 % (niedrigster Satz) und 63 % (Höchstsatz) betragen.
Ein Drittel der Betriebe (die größeren) halten die Kollektivvereinbarungen ein. Insgesamt werden 20.000 Beschäftigte von den Kollektivvereinbarungen erfasst. Ein Drittel der Betriebe hat keine Arbeitnehmer, ein weiteres Drittel sind Kleinbauern, ein Drittel hat mehr als 10 Beschäftigte. Dort ist die Gewerkschaft stark. In Dänemark gibt es nur einen Tarifvertrag für die Branche Landwirtschaft.
Saisonarbeitskräfte müssen nach den gleichen Bedingungen wie dänische Kollegen entlohnt werden.
Der Arbeitgeber zahlt auf den Bruttolohn 6,75 % in die Urlaubskasse ein, sowie 1 € in den Ausbildungsfonds. Davon werden Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Lohnfortzahlungen finanziert.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Nach der gesetzlichen Regelung darf die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche und 11 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Nach dem Tarifvertrag werden für die ersten beiden Mehrarbeitsstunden 40 % Zuschlag und bei mehr als zwei Mehrarbeitsstunden 80 % gezahlt. An Wochenenden werden 80 % Zuschlag gewährt.
Eine zweite kollektivvertraglich vereinbarte Lösung ist die flexible Jahresarbeitszeit. Danach können die Mehrarbeitsstunden in einem Jahresarbeitszeitkonto verrechnet werden, so dass Winterarbeitslosigkeit vermieden werden könnte. Von letztere Regelung machen allerdings nur ca. 10 % der Beschäftigten Gebrauch.
Es sind 5 Tage Urlaub für jeden Arbeitstag pro Woche vereinbart. Das entspricht bei einer 6-Tage-Woche 30 Arbeitstagen im Jahr. Auf das Urlaubsgeld (Lohnfortzahlung) gibt es zusätzlich 12,5 %. 5 Tage können "blau" (frei) gemacht werden.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Die Sozialversicherung wird im Wesentlichen über die Steuer finanziert. Jeder, der ein Einkommen hat, zahlt abhängig von der Höhe des Einkommens in das System ein (mindestens 8 % bis maximal 63 % des Bruttolohnes). Die Leistungen z.B. im Krankheitsfall sind kostenlos.
Im Kollektivvertrag ist eine zusätzliche Rente vereinbart. In Dänemark wird die Arbeitslosenversicherung von der Gewerkschaft verwaltet. Ein Arbeitnehmer kann, unabhängig davon ob er Gewerkschaftsmitglied ist, 45 € monatlich in die gewerkschaftliche Arbeitslosenkasse (3 F A) einzahlen und erhält daraus bei Arbeitslosigkeit entsprechende Unterstützung (ca. 90 % seines letzten Bruttoeinkommens). Der dänische Staat finanziert dieses System mit 45 € pro Monat und Arbeitnehmer mit.
Verlangt werden Qualifizierungsnachweise für Gabelstaplerfahrer, bei Pestizideinsätzen und beim Umgang mit Ammoniak.
2005 gab es in der Landwirtschaft insgesamt 22 tödliche Unfälle, darunter waren 2 Arbeitnehmer.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Organisationsgrad der dänischen Gewerkschaft ist mit über 65 % im europäischen Durchschnitt hoch. In größeren Unternehmen (ab 10 Beschäftigten) können Betriebsräte gewählt werden. Im Gartenbau ist der Organisationsgrad aufgrund der größeren Betriebsstrukturen höher als in der Landwirtschaft.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Ländervergleich Mindeststandards
Die dänischen Gewerkschaften sind eng in eine Sozialpartnerschaft eingebunden und haben politisch traditionell ein großes Gewicht. In den Krankenkassen haben sie nur eine beratende Funktion.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften