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Spanien (ES)

Beschäftigung

Lohnabhängig beschäftigt sind in der spanischen Landwirtschaft, im Gartenbau, der Forstwirtschaft, der Pflanzenzucht und -produktion, der Tierproduktion, im Naturparken, Jagden, Genossenschaften und VET Services insgesamt 725.000 Arbeitnehmer. Vollzeit davon 125.000, Teilzeit 600.000. Jeweils die Hälfte sind Männer und Frauen. Die Zahl der ausländischen Wanderarbeiter beträgt 180.000, die Zahl der Wanderarbeiter ohne Papiere wird auf 35.000 geschätzt.

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Löhne und Arbeitskosten

In Spanien werden auf regionaler und lokaler Ebene Kollektivvereinbarungen ausgehandelt.

Das monatliche Einkommen beträgt 700 €, das Jahreseinkommen 8.400 €. Vom Arbeitnehmerlohn werden 11 % in die Sozialkassen zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, der Bildung und einer Insolvenzsicherung eingezahlt.

Der Arbeitgeber zahlt 15,5 % Sozialversicherung auf den Lohn. Der Lohnsteuersatz beträgt mindestens 2 %. Bei den Landarbeitern ist der staatliche Mindestlohn der Reallohn.

Die abgeschlossenen Kollektivlöhne werden allgemeinverbindlich, somit erhalten 100 % der Beschäftigten diese Löhne.

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Arbeitszeit

Nach dem Kollektivvertrag ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche vereinbart, allerdings wird in den Betrieben länger gearbeitet. Die Überstunden werden extra bezahlt oder ausgeglichen, zumindest in den Großbetrieben. In kleineren Betrieben (unter 10 Beschäftigten) findet diese Regelung weniger Beachtung.

Es werden 8 Stunden bei einer 5-Tage-Woche und bei einer 6-Tage-Woche 6,5 Stunden täglich gearbeitet.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Wer ganzjährig beschäftigt ist, hat einen gesetzlichen Anspruch von 30 Tagen Urlaub im Jahr (einschließlich Samstag und Sonntag). Im Kollektivvertrag sind 22 Arbeitstage, ohne Samstag und Sonntag, vereinbart. Es gibt 12 staatliche und 2 regionale Feiertage

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Sozialversicherung

Es gibt ein einheitliches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer. Verschiedene staatliche Institutionen sind Träger der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

In der spanischen Landwirtschaft gibt es jährlich 30-35 Tote, die Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle liegen bei 15 % aller Arbeitnehmer (Unfallzahlen siehe Tabelle).

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Einfluss der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften (CC.OO und UGT) haben zusammen einen Organisationsgrad von 14 %. In 20 % der 250.000 Betriebe sind die Gewerkschaften präsent. Die Erreichbarkeit der Beschäftigten ist regional sehr unterschiedlich, sie kann bis 50 % betragen.

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Mindeststandards

In Spanien gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist im Niedriglohnbereich für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer wichtig, weil viele danach entlohnt werden (siehe Tabelle).

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Beteiligung der Gewerkschaften

In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten können „Delegados“ (Vertrauensleute), in Betrieben über 50 % können „Comités de empresas“ (Betriebsräte) gewählt werden. Zusätzlich zu den Comités können in Betrieben mit mehr als 50 Arbeitnehmern Fachkräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutz gewählt werden, sie sind zugleich die gewerkschaftlichen Präventionsbeauftragten.

Gewerkschaften haben über den Nationalrat und Provinzräte drittelparitätisch (1 Gewerkschaft, 1 Arbeitgeber und ein Staatsvertreter) Einfluss und Aufsicht über die Verwaltung.

Im Bereich der Beruflichen Bildung sind die Gewerkschaften auf nationaler und regionaler Ebene bei FORCEM, einem Bildungsfonds, drittelparitätisch beteiligt. Durch FAA Kurse  werden jährlich 15.000 Arbeitnehmer qualifiziert,  hauptsächlich in den Bereichen EDV und beim Erwerb von Traktorführerscheinen.

An Programmen wie Leonardo oder in der Ländlichen Entwicklung sind die Gewerkschaften beteiligt.

Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter sind überall gleich stark vertreten und haben die gleichen Rechte, so z.B. im spanischen Wirtschafts- und Sozialrat.

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