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Finnland (FI)

Beschäftigung

In der Landwirtschaft sind 5.000 Personen ganzjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 10.000 sind weniger als 8 Monate beschäftigt (davon 1.000 Wanderarbeitskräfte und 1.200 aus Drittländern). 78,0 % der Wanderarbeitskräfte kommen aus Russland und den Baltischen Ländern.

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Löhne und Arbeitskosten

Kollektivvereinbarungen werden auf nationaler Ebene für die Branchen abgeschlossen. In der Agrarwirtschaft gibt es 5 Kollektivvereinbarungen.

Der Lohn beträgt 1.200 bis 1.600 € monatlich, durchschnittlich in der Landwirtschaft 1.260 €. Als Sozialversicherungsbeitrag leistet der Arbeitnehmer 6 %, und der Arbeitgeber zahlt 35 % auf den Lohn. Auf den Lohn müssen je nach Verdienst 15 bis 30 % Steuer entrichtet werden.

In einigen Kollektivvereinbarungen gibt es spezielle Regelungen für Saisonarbeitskräfte.

Die ausgehandelten Kollektivvereinbarungen werden von den Unternehmen weitgehend eingehalten (85 %). Wenn ein Arbeitnehmer in der Branche beschäftigt ist, hat er Anspruch auf den Tariflohn, so dass 100 % der Arbeitnehmer vom Tarifvertrag erfasst werden.

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Arbeitszeit

Nach dem Gesetz über die Arbeitszeit gilt in Finnland die 40-Stunden-Woche mit einer Jahresarbeitszeit von 1.880 Stunden (40 x 47). Tariflich ist eine Flexibilisierung von 8 bis 11 Stunden täglich bzw. 40 bis 55 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Zeit muss innerhalb von 52 Wochen ausgeglichen werden. Durch individuelle Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern können Überstunden vereinbart werden. Die Zuschläge für Überstunden betragen: täglich 1. bis 3. Überstunde jeweils 50 %, ab der 3. Stunde 100 %; wöchentlich 40. bis 48. Stunde 50 %, ab der 49. Stunde 100 %.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Der Urlaub richtet sich nach dem Gesetz, er beträgt 24 bis 30 Arbeitstage pro Jahr und ist abhängig von der Beschäftigungsdauer. Es gilt eine 6-Tage-Woche. Der Arbeitnehmer erhält eine Entlohnung entsprechend seines Durchschnittslohnes pro Woche geteilt durch 6, ohne Zuschläge. Wenn er am ersten Tag nach dem Urlaub zur Arbeit erscheint, erhält er 50 % seiner Urlaubsentlohnung als Bonus. Für die Landwirtschaft konnten die Gewerkschaften eine zusätzliche Woche Urlaub im Winter aushandeln.

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Sozialversicherung

In Finnland ist die Sozialversicherung ein öffentliches System (Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer 9 Tage Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, dann tritt das öffentliche System ein. Für 45 Tage erhält der vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer die volle Entlohnung weiter. Es ist eine politische Frage, ob die Arbeitnehmer die volle Entlohnung darüber hinaus erhalten.

Arbeitsunfälle und Arbeitswegeunfälle werden auf privater Basis durch die Arbeitgeber pflichtversichert.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Statistik erfasst die Unfälle nicht detailliert, es gibt keine Trennung zwischen Farmer und Arbeitnehmer (Unfallzahlen siehe Tabelle). In schwere Unfälle sind häufig ältere Personen verwickelt. Es gibt ein gutes System der öffentlichen Überwachung im Gesundheitsbereich. Ziel dieser Maßnahmen ist aber mehr die Lebensmittelkontrolle als der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.

Wenn in einem Betrieb mehr als 10 Personen beschäftigt sind, werden Sicherheitsfachkräfte im Betriebsrat gewählt. Sind weniger als 10 beschäftigt, werden Assistenten gewählt.

Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.

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Einfluss der Gewerkschaften

Der Organisationsgrad unter den Vollzeit-Beschäftigten beträgt 50 %, das sind 2.500 Arbeitnehmer. Alle Betriebe unterliegen den Kollektivvereinbarungen, die nach dem Gesetz allgemeinverbindlich sind. Die Gewerkschaft verfügt über ein Netzwerk von Kontaktpersonen, auch über die Betriebsräte (Shop Stewards) hinaus. Somit besitzen die Gewerkschaften einen Deckungsgrad von 100 %, insgesamt 8.200 Arbeitnehmer, davon sind ein Drittel saisonal beschäftigt.

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Mindeststandards

In Finnland gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. In der Landwirtschaft erhalten Studenten und Praktikanten 10 bis 30 % weniger als den tariflichen Mindestlohn.

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Beteiligung der Gewerkschaften

Die finnische Gewerkschaft ist sehr stark in die politische Mitbestimmung eingebunden. Besonders hervorgehoben wird, dass sie in Expertengruppen im sozialpolitischen Bereich ihre Fachkenntnisse einbringen kann.

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