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Frankreich (FR)

Beschäftigung

In Frankreich sind 276.443 Personen in der Land- und Forstwirtschaft ganzjährig in Vollzeit beschäftigt. Weitere 1.170.079 Personen werden prekär beschäftigt. Saisonal werden nach Kollektivvertrag 86.684 Arbeitnehmer beschäftigt (davon sind 71.055 französische Arbeitskräfte und 15.629 Wanderarbeitskräfte). Hinzu kommen 38.518 Teilzeitbeschäftigte.

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Löhne und Arbeitskosten

In Frankreich werden auf nationaler Ebene 25 Kollektivvereinbarungen geschlossen, 76 auf regionaler Ebene und 161 auf lokaler/betrieblicher Ebene.

Der Lohn in der Landwirtschaft beträgt mindestens 8,27 € pro Stunde. Die Abzüge für soziale Sicherheit und zusätzliche Renten betragen für die Arbeitnehmer 25,5 % vom Lohn und für die Arbeitgeber 43,15 % auf den Lohn. Die Lohnsteuer beträgt mindestens 15 %.

Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte erhält den gesetzlichen Mindestlohn. Saisonarbeitskräfte können zusätzliche Leistungen erhalten, bis zum 1,5-fachen des Mindestlohnes.

Fast alle Arbeitnehmer (98 %) unterliegen dem Tarifvertrag, nur 2 % (Leitende Angestellte) haben individuelle Vereinbarungen.

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Arbeitszeit

In der französischen Landwirtschaft ist die 35-Stunden-Woche vereinbart, eine Flexibilisierung ist bis 48 Stunden unter verschiedenen Bedingungen möglich. Während der Ernte können mit Zustimmung der Arbeitsinspektion 72 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Es gibt 30 Tage Urlaub, bei einer Jahresarbeitszeit über 1.807 Stunden. Dazu kommen 10 gesetzliche Feiertage (bezahlt).

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Sozialversicherung

In Frankreich gibt es ein spezielles Sozialversicherungssystem für die Beschäftigten und Unternehmer in der Landwirtschaft.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

126 Tote gab es 2003 durch Unfälle und Berufskrankheiten: 81 tödliche Unfälle, 35 Wegeunfälle, 1 Toter durch Berufskrankheit. Länger als drei Tage arbeitsunfähig aufgrund von Arbeitsunfällen waren 47.817 Beschäftigte.

Die Beschäftigten müssen ein Zertifikat beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln nachweisen können. Beteiligt sind die Gewerkschaften in den regionalen Arbeitssicherheitsagenturen und Kassen.

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Einfluss der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften haben 50.000 Personen in der Landwirtschaft organisiert. In 2.500 Betrieben ist die FGA-FCDT organisiert. Der Organisationsgrad beträgt 8 %.

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Mindeststandards

In Frankreich gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).

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Beteiligung der Gewerkschaften

Auf betrieblicher Ebene sind die Gewerkschaften an Unternehmensausschüssen (gewählte Vertretung der Beschäftigten im Betrieb) beteiligt.

Die Gewerkschaften üben Einfluss im Bildungsbereich durch eine paritätische Einrichtung (FAFSEA) aus. In der Landwirtschaft gibt es auf nationaler und regionaler Ebene Ausschüsse für soziale und kulturelle Angelegenheiten, die paritätisch besetzt sind.

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