In Unternehmen mit mindestens 5 Beschäftigten waren im Jahr 2006 insgesamt 93.900 Arbeitnehmer eingestellt, davon waren ca. 7,5 % Teilzeitbeschäftigte.
Im Vergleich zu anderen Branchen der Volkswirtschaft gehören die Arbeitslöhne in der Landwirtschaft zu den niedrigsten. Im Jahr 2006 betrugen die Brottolöhne HUF 111.978 (458 €) pro Monat und die Nettolöhne HUF 82.110 (336 €) pro Monat, d.h. 65 % bzw. 74 % des Durchschnittes. Darüber hinaus ist auch in Ungarn die sogenannte Lohnkurve zu beobachten, d.h. die negative Entwicklung der regionalen Arbeitslosigkeit und des regionalen Lohnniveaus.
Ein Tarifvertrag existiert in ca. 20 % der Gesellschaften. Dadurch werden ca. 50.000 Personen erreicht. In Bezug zur Beschäftigtenzahl bedeutet dies eine Abdeckung von ca. 50 %.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Die volle Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag an sechs Tagen in der Woche. Das entspricht einer 48-Stunden-Woche. In außerordentlichen Fällen kann die Arbeitszeit mehr als 12 Stunden täglich bzw. 48 Stunden wöchentlich sein. Die tägliche Arbeitszeit (außer Teilzeitbeschäftigung) darf nicht weniger als 4 Stunden betragen.
Die tägliche Arbeitszeit zugrunde gelegt, kann die Arbeitszeit bei mindestens zweimonatiger Saisonarbeit höchstens in einem Zeitrahmen von 4 Monaten festgelegt werden. Laut Kollektivvertrag können auch 4-monatige, aufgrund des Branchen-Kollektivvertrages sogar 6-monatige Zeitrahmen zugelassen werden, aber nur in den im Gesetz festgelegten Fällen.
Bei Anwendung von Zeitrahmen kann die Arbeitszeit auch ungleichmässig verteilt werden, aber im Durchschnitt muss sie mit der vollen Arbeitszeit gleich sein.
Der Grundurlaub beträgt 20 Tage pro Jahr. Ab einem Alter von 25 bzw. 45 Jahren wird er stufenweise bis auf 30 Tage erhöht.
Die Anzahl der bezahlten Feiertage ist im Gesetz festgelegt. Es sind maximal 10 Tage im Jahr.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
In Ungarn gibt es ein staatliches Sozialversicherungssystem.
Im Jahr 2006 ereigneten sich 16 tödliche Unfälle in der Landwirtschaft.
Die Anzahl der Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit betrug 1.064 (davon 890 Männer und 174 Frauen). Im Vergleich zu den 14 anderen Branchen stand die Landwirtschaft damit 2006 an 6. Stelle.
Die Ursache der tödlichen Unfälle ist meist die Nichteinhaltung der Arbeitsvorschriften, wenn z.B. keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt wird, usw.
In Ungarn ist die Teilnahme an ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen zu Beginn der Arbeitsaufnahme und später periodisch für jeden Arbeitnehmer verbindlich.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
In 7 Regionen sind 180 Grundorganisationen tätig. Sie werden durch das Regionskomitee mit je 1 unabhängigem Regionsführer geleitet.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
Der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2007 beträgt HUF 65.500 (ca. 258 €) pro Monat. Dieser wurde in einer tripartiten Abstimmung festgelegt und in einem Ministerialerlass veröffentlicht. Die Anwendung ist für alle Arbeitgeber verbindlich. Für voll geleistete Arbeitszeit dürfen Arbeitnehmer keinen geringeren Monatslohn erhalten. Diese Verbindlichkeit ist besonderes in der Landwirtschaft wichtig, wo ca. 50 % der Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten (siehe Tabelle).
Ländervergleich Mindeststandards
In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten muss ein Betriebsrat gewählt werden. Bei mehr als 15, aber weniger als 51 Werktätigen muss ein Betriebsvertreter gewählt werden. Bei Betriebswahlen können auch die Gewerkschaften Kandidaten stellen.
In jedem Betrieb, in dem Gewerkschaftsmitglieder beschäftigt sind, ist auch eine Betriebsorganisation tätig.
Durch die Konföderation sind die Gewerkschaften indirekt an der Arbeit des Rentenkomitees (Nyugdíjbiztosítási Ellenőrző Testület) beteiligt.
Es besteht keine gesonderte Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 3 %, der Arbeitnehmer 1,5 % des Bruttolohns in die Arbeitnehmerkasse (Munkaerőpiaci Alap), durch die auch das Versorgungssystem für Arbeitslosen finanziert wird. Indirekt sind die Gewerkschaften durch die Konföderation an der Verwaltung der Arbeitnehmerkasse beteiligt.
Die Gewerkschaften können an Gerichten durch ehrenamtliche Richter vertreten sein.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften