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Italien (IT)

Beschäftigung

In der italienischen Land- und Forstwirtschaft gibt es 68.000 Vollzeitbeschäftigte. Davon arbeiten 10-15.000 in der Forstwirtschaft. Zeitlich befristet (zwischen 150-180 Tage im Jahr) arbeiten 600.000 Beschäftigte. Damit erwerben sie ein Recht auf soziale Leistungen. Von den 600.000 arbeiten 85-90.000 in der Forstwirtschaft.

Weitere 250.000 Menschen arbeiten nur ca. 10-20 Tage in der Forstwirtschaft.

Nicht italienischer Herkunft sind 125.000 Personen. Polen, Rumänen und Albaner bilden mit 11 bis 14 % die größten Gruppen.

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Löhne und Arbeitskosten

In der italienischen Landwirtschaft gibt es seit 1995 eine neue Struktur in den Kollektivvereinbarungen. Es gibt 8 nationale Verträge für Branchen (z.B. Gartenbau), 15 regionale Vereinbarungen und 100 Verträge auf Ebene der Provinzen. Die Gewerkschaften (FLAI-CGIL, FAI-CISL, UILA-UIL) verhandeln gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden. Auf nationaler Ebene werden der inhaltliche Rahmen und die Mindeststandards festgelegt. (Nationaler Kollektivvertrag der Arbeit - CCNL). Auf der Ebene der Provinzen können bessere Vereinbarungen getroffen werden. In einigen Betrieben gibt es auch betriebliche Vereinbarungen. Sind mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb organisiert, müssen die Gewerkschaften sich auf die Forderungen und Vereinbarungen einigen.

Im nationalen Tarifvertrag werden drei Gruppen (normale, qualifizierte und spezialisierte Arbeitnehmer) unterschieden. In den Kollektivverträgen auf der Ebene der Provinzen kann dies weiter ausgestaltet werden.

Der durchschnittliche Lohn beträgt 7,34 €/Stunde.

Arbeitnehmerbeiträge

  • - Rentenversicherung: 8,54 %

Arbeitgeberbeiträge

  • - Rentenversicherung: 26,2 %
  • - Krankenversicherung: 0,683 %
  • - Unfallversicherung: 13,24 %
  • - Arbeitslosenversicherung: 2,41 %
  • - Integrationskasse: 1,50 %
  • - Garantiefonds: 0,20 %
  • Summe: 43,23 %

In benachteiligten Gebieten erhalten die Arbeitgeber Lohnsubventionen. Sie bekommen 32 % des Lohnes erstattet.

Steuer auf den Lohn: prozentual nach dem Verdienst, ca. 27 %.

Die Kollektivvereinbarungen werden zu 100 % eingehalten.

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Arbeitszeit

Es gilt die 39-Stunden-Woche bei 26 Tagen im Monat.

Auf der Ebene provinzialer Kollektivvereinbarungen kann für maximal 90 Tage im Jahr eine Arbeitszeit von 44 Stunden pro Woche festgelegt werden, die Erhöhungen müssen im Laufe des Jahres ausgeglichen werden.

Bei Überstunden werden lt. nationalem Vertrag 25 % Zuschläge gezahlt (im Gartenbau 29 %). An Sonn- und Feiertagen und bei Nachtarbeit werden in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Blumenzucht und Gewächshauskulturen) 40 % gezahlt. Der Nachtarbeitszuschlag beträgt 45 %. Die maximale Überstundenzahl darf nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr betragen. An Feiertagen wird neben dem Lohn ein weiterer Tageslohn gezahlt, zusätzlich der Zuschläge für Feiertagsarbeit.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Urlaub: 26 Arbeitstage, 13 Feiertage.

Es gibt ein 13. und 14. Monatsgehalt, fällig im Juni und Dezember.

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Sozialversicherung

Es gibt ein staatliches Sozialversicherungssystem, das INPS, die Landesanstalt für Sozialversicherung.

Der Arbeitgeber muss pro Jahr ein Monatsgehalt als Abfindung für den Beschäftigten zurückstellen. Diese Regelung wird z.Zt. geändert. Es werden paritätisch besetzte Fonds eingerichtet. Die Beschäftigten können dann entscheiden, ob ihre Beiträge (ein Monatsgehalt) in den Fonds eingezahlt werden. Mit zusätzlich einem Prozent der Arbeitgeber und den anfallenden Zinsen bildet das Kapital dann eine zusätzliche Rente für den Beschäftigten.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Es gibt eine staatliche Unfallversicherung für alle Branchen (INAIL - Nationale Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle). Aus der Statistik geht hervor, dass die Arbeitsunfälle rückläufig sind. Im Jahr 2005 gab es 66.220 Arbeitsunfälle und 136 Todesfälle bei der landwirtschaftlichen Arbeit. Es gibt eine Häufung der Unfälle bei Migranten.

Die Gewerkschaften sind durch die Arbeitssicherheitsausschüsse (RLS) in das betriebliche Arbeitssicherheitssystem eingebunden. Jede Gewerkschaft stellt einen Vertreter.

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Einfluss der Gewerkschaften

Der Einfluss der Gewerkschaften wird über die betrieblichen Vertrauensleute ausgeübt. Ist eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten, wird ein RSA (Repräsentant der Gewerkschaft), sind mehrer Gewerkschaften vertreten, werden Gewerkschaftliche Vereinigungen/Unita (RSU) gebildet.

Der Organisationsgrad der Gewerkschaften liegt bei 50 % (in der Forstwirtschaft 100 %), der gewerkschaftliche Deckungsgrad erreicht 100 %.

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Mindeststandards

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Der nationale Kollektivvertrag ist de facto rechtlich bindend. Nach §36 der Verfassung ist festgelegt, dass der Lohn so bemessen sein muss, dass der Beschäftigte ein menschenwürdiges Leben führen kann. Zur Auslegung dieser Regel wird der nationale Kollektivvertrag zu Grunde gelegt.

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Beteiligung der Gewerkschaften

In den Betrieben sind die Gewerkschaften über betriebliche Vertrauensleute (ähnlich wie Betriebsgewerkschaften) vertreten. In der Sozialversicherung sind Gewerkschaften in Ausschüssen (Ausschuss für Orientierung und Aufsicht) vertreten. Im Aufsichtsrat der INAIL (Unfallversicherung) wird der Vorsitz von den Gewerkschaften gestellt. In bilateralen Ausschüssen nehmen die Gewerkschaften Einfluss auf die berufliche Bildung. Für die Weiterbildung gibt es per Gesetz ab Dezember 2006 einen Fonds (ForAgri), die Arbeitgeber zahlen 0,3 % auf den Lohn in den Fonds ein. Ein weiterer Fonds zur Berufsbildung in der Landwirtschaft besteht seit 6-7 Jahren (AgriForm).

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