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Litauen (LT)

Beschäftigung

In der Landwirtschaft sind 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen erfasst. Weiterhin gibt es 16.000 Teilzeitbeschäftigte und 3.000 Saisonarbeitskräfte. Nur ein geringer Anteil sind Wanderarbeitskräfte.

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Löhne und Arbeitskosten

In Litauen können auf allen Ebenen zwischen den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Betrieben Kollektivverträge abgeschlossen werden. Das Arbeitsgesetzbuch bietet die gesetzliche Grundlage dafür, wer mit wem Verträge abschließen darf. Die Dachverbände - der Branchengewerkschaften - schließen mit den Arbeitgebern Kollektivvereinbarungen ab. In der Landwirtschaft gibt es einen Vertrag auf Landesebene. Die Arbeitgeber sorgen jedoch nicht dafür, dass er eingehalten wird.

Der durchschnittliche Monatslohn in der Landwirtschaft beträgt 800 LIT (ca. 230 €) das entspricht 3,57 LIT/1,03 € pro Stunde. Das durchschnittliche Monatseinkommen in der Gesamtwirtschaft beträgt 1.600 LIT (460 €).

Die Beiträge für die Sozialversicherung des Arbeitgebers betragen 3 % (davon 80 % für die Rentenversicherung). Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt 31 %. Ein Teil des Lohnes ist steuerfrei, auf den Rest müssen 27 % Lohnsteuer bezahlt werden. Der Freibetrag ist abhängig von Lohnhöhe, Kindern und Familienstand. Lohn wird nur für geleistete Arbeit gezahlt. Ausfallzeiten wie bei schlechtem Wetter oder an gesetzlichen Feiertagen werden nicht bezahlt.

17 % der Arbeitnehmer werden von den Tarifverträgen erfasst.

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Arbeitszeit

Es gilt eine 40-Stunden-Woche bei 8 Stunden Regelarbeitszeit pro Tag. Die Überstundenzuschläge betragen von der 8. bis zur 10. Stunde täglich 50 %, über 10 Stunden täglich 100 %. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird ein freier Tag gewährt. Überstunden während der Ernte müssen mit der Arbeitsinspektion abgesprochen werden.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Es gibt 28 Kalendertage Urlaub im Jahr nach einer Beschäftigungszeit von 6 Monaten. Gesetzliche Feiertage werden nicht bezahlt.

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Sozialversicherung

Es gibt eine staatliche Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Männer haben mit 62,5 Jahren und Frauen mit 60 Jahren einen Rentenanspruch. Die Mindestrente entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Arbeitgeber zahlen 3 Tage Krankengeld, danach werden 80 % des Durchschnittslohnes von der Krankenkasse gezahlt.

Arbeitslosengeld wird für 6 Monate gewährt, in der Regel 50-70 % des Durchschnittslohnes.

Bei einem Arbeitsunfall werden 100 % Lohnausfall gezahlt.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Hälfte aller Unfälle geschieht bei Akkordarbeiten, Alkohol während der Arbeit befördert ebenfalls die Unfallhäufigkeit.

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Einfluss der Gewerkschaften

TUFLAW hat 4.500 Arbeitnehmer organisiert. Der Organisationsgrad beträgt 10 %. In 153 Betrieben gibt es gewerkschaftliche Vertreter. Der Deckungsgrad wird mit 25 % angegeben. Gewerkschaftliche Funktionäre können 2 Tage pro Quartal für die Gewerkschaftsarbeit nutzen.

Im Dienstleistungssektor (MTS) ist TUFLAW in 41 Betrieben vertreten.

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Mindeststandards

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 600 LIT (173 €) brutto pro Monat (siehe Tabelle).

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Beteiligung der Gewerkschaften

Der Sozialdialog im Rahmen des tripartiten Systems ist ein Schwerpunkt der Arbeit. Dort werden alle wichtigen sozialpolitischen Fragen behandelt. Vertreten sind 5 Gewerkschafter, 5 Arbeitgebervertreter und 5 staatliche Vertreter.

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