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Luxemburg (LU)

Beschäftigung

Insgesamt arbeiten 3.641 Arbeitnehmer im Sektor Landwirtschaft und Gartenbau. Davon werden 1.980 Arbeitnehmer über Kollektivvereinbarungen aufgefangen.

Während der Weinlese werden Saisonarbeiter beschäftigt. Sie werden über Arbeitszeitverträge abgesichert und fallen für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit unter den Tarifvertrag. Es sind ca. 200 Arbeitnehmer. Die Saisonarbeiter werden von den Personalvertretungen begleitet.

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Löhne und Arbeitskosten

Die Beschäftigten, welche unter die Kollektivvereinbarung fallen, haben im Durchschnitt einen Bruttolohn von 12,40 € pro Stunde.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer teilen sich wie folgt auf: Arbeiter zahlen 14,45 % und Angestellte 12,25 % vom Lohn. Arbeitgeber zahlen für Arbeiter 14,45 % und für Angestellte 12,25 % auf den Lohn in die Sozialversicherung.

Für die Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber unterschiedliche prozentuale Beiträge erhoben. Diese ergeben sich aus der Anzahl der Unfälle.

Einen pauschalen Prozentsatz gibt es für die Lohnsteuer nicht. Die Lohnsteuer wird aufgrund des Familienstandes sowie nach der Gehaltshöhe berechnet. Beispiel: ein Alleinstehender, welcher ein hohes Einkommen hat, zahlt ungefähr 12 % Steuern. Ein verheirateter Mitarbeiter mit zwei Kindern zahlt fast keine Steuern.

In Luxemburg gibt es einen Index, nach dem alle Löhne regelmäßig erhöht werden (im Allgemeinen 2,5 %).

Die Saisonarbeitskräfte sowie die Wanderarbeitskräfte fallen unter Luxemburger Arbeitsrecht sowie unter bestehende Kollektivverträge in den Betrieben.

Es ist kein Unternehmen bekannt, das sich nicht an den Kollektivvertrag hält. Es werden 1.980 von insgesamt 3.641 Mitarbeitern im Sektor über Kollektivvereinbarungen erfasst.

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Arbeitszeit

Gesetzlich gilt folgende Regelung für Arbeitszeiten: 8 Stunden täglich bei einer 40-Stunden-Woche. Gesetzlich geregelt sind ebenfalls die Sondervereinbarungen: (12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche).

In der Landwirtschaft gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeiten wie folgt zu ändern: 10 Stunden/Tag und 48 Stunden/Woche mit einem Durchschnitt von 40 Stunden/Woche. Die Arbeitszeit wird jeweils über einen bestimmten Zeitraum (Referenzperiode) definiert. Die Referenzperiode dauert mindestens 4 Wochen und maximal 12 Monate.

Für spezielle Saisonarbeiten, wie z.B. die Weinlese, ist über eine Sonderregelung festgelegt, dass während einer gewissen Periode bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche gearbeitet werden kann.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Das Arbeitsrecht sieht 25 bezahlte Urlaubstage im Jahr und 10 bezahlte Feiertage vor. In Kollektivvereinbarungen werden mehr als 25 Urlaubstage und noch zusätzliche freie Tage, insbesondere für familiäre Anlässe, vereinbart.

Zusätzliche Zahlungen werden in Kollektivvereinbarungen getroffen, wie: Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Beteiligungsprämien, Zugehörigkeitsprämien, Prämien für prekäre Arbeiten, Leistungsprämien, Anwesenheitsprämien und so weiter.

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Sozialversicherung

Es gibt ein finanziell unabhängiges System der sozialen Sicherung, das die Sozialpartner verwalten.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Land- und Forstwirtschaft bildet eine Kammer des Unfallversicherungsverbandes.

Unfallzahlen siehe Tabelle.

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Einfluss der Gewerkschaften

In Luxemburg ist der Einfluss der Gewerkschaften verhältnismäßig groß. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt bei 55 %.

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Mindeststandards

Es gibt zwei Mindestlöhne in Luxemburg, den Mindestlohn für Unqualifizierte von 9,07 € und den Mindestlohn für Qualifizierte von 10,89 € in der Stunde.

Die gesetzlichen Mindestlöhne und die Renten werden neben der Indexerhöhung alle 2 Jahre zusätzlich erhöht.

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Beteiligung der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften sind vertreten in Unternehmen durch Betriebsräte, gemischte Betriebsräte und Verwaltungsräte. Auf nationaler Ebene sind Gewerkschaften vertreten durch gewählte Mitglieder in den Sozialversicherungen, Krankenkassen, Berufskammern etc.

Ein weiteres Modell in Luxemburg ist die so genannte „Tripartite-Runde“, die sich zusammensetzt aus Regierung, Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften.

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