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Lettland (LV)

Beschäftigung

In der Landwirtschaft Lettlands gibt es 28.000 Beschäftigte (mit Verträgen), davon arbeiten 80 % unter 8 Monate jährlich (22.400 Beschäftigte).

Es gibt eine weite Grauzone. Viele arbeiten in der Landwirtschaft kurzfristig, sie werden von der Statistik nicht erfasst.

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Löhne und Arbeitskosten

In Lettland schließen die Betriebsgewerkschaften Kollektivvereinbarungen mit den landwirtschaftlichen Unternehmern ab. Obwohl es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, werden nur sehr wenige abgeschlossen. Jedes Jahr wird eine Zusammenfassung der vereinbarten Verträge erstellt. Eine Vereinbarung auf Landes- bzw. regionaler Ebene ist ebenfalls möglich. Auf nationaler Ebene müssen 60 % der Unternehmen dazu bereit sein. Diese weigern sich jedoch.

Über zwei Drittel der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft arbeiten nach dem gesetzlichen Mindestlohn, der 170 € beträgt. Vom Arbeitnehmerlohn werden 9 % abgezogen, auf den Arbeitnehmerlohn muss der Arbeitgeber 24,09 % Sozialversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer zahlen. Die Lohnsteuer beträgt 25 %. Für 70 € werden keine Steuern erhoben.

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Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Auf betrieblicher Ebene wird festgelegt, wie viele Stunden gearbeitet werden kann, der Ausgleich wird verrechnet bzw. abgebummelt.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Es gibt 28 Tage Urlaub im Jahr. Die Gewerkschaften fordern zusätzliche Urlaubstage, z.B. 2 bis 6 Tage für schwere Arbeiten.

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Sozialversicherung

Das Sozialwesen ist staatlich organisiert. Es gibt ein Versicherungssystem für alle Branchen, in die 33,09 % der Lohnsummen eingezahlt werden.

Die gesetzliche Mindestrente beträgt 101 €, die durchschnittliche Rente 110 €.

Bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer am ersten Tag keine Lohnfortzahlung, dann zahlt der Arbeitgeber zwei Wochen 80 % des Lohnes weiter. Danach übernimmt die Krankenversicherung. Wenn der Arbeitgeber keine Beiträge in die Kasse gezahlt hat, erhält der Beschäftigte keine Leistungen.

Arbeitslosengeld wird für 9 Monate gewährt, davon 3 Monate lang 80 % des Durchschnittsverdienstes, 3 Monate lang 50 % und in den letzten 3 Monaten entsprechend dem gesetzlichen Mindestlohn. Wenn jemand 12 Monate nicht gearbeitet hat, erhält er keine Leistungen.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

In der Landwirtschaft gab es im Jahr 2005 insgesamt 11 Todesfälle. Bei Unfällen und Wegeunfällen werden 100 % erstattet. Die Gewerkschaften organisieren Kurse im Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellen Lizenzen/Zertifikate aus. Jeder Arbeitnehmer muss einen Kurs besuchen, der vom Arbeitgeber bezahlt wird. In den größeren Betrieben gibt es einen ehrenamtlichen Inspektor für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dieser muss eine Prüfung ablegen.

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Einfluss der Gewerkschaften

In der Landwirtschaft sind 4.000 Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert (plus Arbeitslose ohne Beitrag). Das entspricht einem Organisationsgrad von unter 10 %, in 10 % der Betriebe sind die Gewerkschaften organisiert.

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Mindeststandards

Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).

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Beteiligung der Gewerkschaften

Die Beteiligung in einem tripartiten System ist im Gesetz geregelt. Insgesamt haben die Gewerkschaften 7 Sitze, neben 7 Arbeitgeber- und 7 Staatsvertretern. Im Bereich des Sozialwesens sind zwei Vertreter der Gewerkschaft im Rat. Die Gewerkschaften werden über aktuelle Vorhaben der Regierung informiert.

Aktuelles Problem ist die Aufhebung des "Zuckergesetzes", was große Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und der Zuckerindustrie hat. Hier werden die Gewerkschaften gehört und an den Verhandlungen über den Sozialplan beteiligt.

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