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Niederlande (NL)

Beschäftigung

In der Landwirtschaft und im Gartenbau sind 80.000 Arbeitnehmer beschäftigt, die hoch qualifiziert sind. Für temporäre Arbeit wurden bis vor einigen Jahren Marokkaner und Türken eingesetzt. Diese werden seit einigen Jahren durch Polen ersetzt. Seit Januar 2007 ist der Zugang für polnische Arbeitskräfte unbeschränkt möglich. Im Jahr 2006 arbeiteten 45.000 polnische Arbeitskräfte in den Niederlanden. Die Anzahl der Beschäftigten ohne Papiere wird auf 10.000 geschätzt.

Die Teilzeitarbeit nimmt in der Niederländischen Landwirtschaft und im Gartenbau einen großen Raum ein. Circa 200.000 holländische Frauen und Studenten mit 15 bis 20 Stunden pro Woche und weitere 200.000 Arbeitnehmer werden durch Zeitarbeitsfirmen eingesetzt.

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Löhne und Arbeitskosten

Es werden landesweite Tarifverträge abgeschlossen, vornehmlich für die Bereiche Landwirtschaft und Tierhaltung, Gartenbau unter Glas, Freiland-Gartenbau, und landwirtschaftliche Lohnarbeit, sowie ca. 30 kleinere Tarifverträge.

Saisonbeschäftigte erhalten im ersten Jahr 9,23 €/h, im zweiten Jahr 9,60 €/h. Zeitarbeitnehmer erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, im ersten Jahr 1.300 € und im zweiten Jahr 1,017 % mehr. Jugendliche, Schüler und Studierende erhalten den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie 22 Jahre alt sind, wenn sie jünger sind weniger: z.B. 15-jährig 60 % des Mindestlohnes, mit 21 Jahren 90 % des Mindestlohnes (jährliche Staffelung).

80 % der Betriebe berücksichtigen Tarifverträge, 50 % der Arbeitnehmer werden von Tarifverträgen erfasst.

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Arbeitszeit

Im Jahresdurchschnitt ist eine 38-Stunden-Woche vereinbart. Während zehn Wochen pro Jahr können 9 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Eine Spreizung von 33,5 bis 55 Stunden pro Woche ist möglich. Ein Ausgleich von 15 Wochen à 6,5 Stunden täglich kann betrieblich vereinbart werden.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Es sind 5 Wochen bzw. 25 Tage vereinbart. Ab 57 Jahren gibt es einen Urlaubstag pro Jahr mehr. Nach 10 Jahren im Betrieb gibt es einen Tag mehr, ab 20 Jahren 2 Arbeitstage Urlaub mehr. Für besondere Angelegenheiten (z.B. Kindgeburt, Tod eines nahen Verwandten) und Vorkommnisse (Versorgungsurlaub) gibt es spezielle Regelungen.

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Sozialversicherung

Es gibt eine gesetzliche Rentenversicherung, nach der eine Mindestrente gezahlt wird, z.Zt. für Alleinstehende 11.000 € pro Jahr und für Verheiratete 16.500 €. Die Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn. Mit tariflichen Zusatzversicherungen können nach 40-jähriger Versicherungspflicht über Pensionsfonds bis 75 % des letzten Gehalts als Rente gesichert werden.

Die Krankenversicherung ist privatisiert. Die Arbeitgeber zahlen 6,5 % auf den Lohn in das System ein.

Arbeitslosenversicherung wird für 38 Monate gewährt. Im 1.-3. Monat werden 75 % des Lohnes gezahlt, bis zum 38. Monat 70 %.

Die Unfallversicherung wird als Pflichtversicherung aus dem Sozialversicherungsanteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Im Jahr 2006 gab es 5 tödliche Unfälle in der niederländischen Landwirtschaft, davon 3 mit Kindern (Daten 2005 siehe Tabelle). In den Niederlanden wird in der Statistik nicht zwischen Arbeits- und privaten Unfällen unterschieden. Durch die gesetzliche Senkung von Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes trat eine Verschlechterung in der Prävention ein.

In den Betrieben gibt es Fachkräfte für Arbeitsschutz (Prävention). Diese werden besonders geschult.

Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.

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Einfluss der Gewerkschaften

Der Organisationsgrad beträgt 10 %. In 200 Betrieben ist die Gewerkschaft präsent. 40 % der Beschäftigten können durch die Gewerkschaften angesprochen werden. Seit einiger Zeit wird versucht, die Migranten stärker für die Gewerkschaft zu werben. Ein Ansatz sind gezielte Sprechstunden in Büros.

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Mindeststandards

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1. und zum 1.7. jeden Jahres an den Index angepasst.

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Beteiligung der Gewerkschaften

Die Gewerkschaft ist im Bereich der Sozialen Sicherung in das Beteiligungssystem eingebunden, im Arbeits- und Gesundheitsschutz lediglich in der Prävention. Ein kammerähnliches Beteiligungsmodell ist die "Stichting für Arbeit".

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