In der Landwirtschaft, Jagdwesen und Forstwirtschaft arbeiten durchschnittlich im Jahr 153.200 Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrages, davon 13.300 im öffentlichen Sektor.
In der Landwirtschaft arbeiten 92.000 Vollzeitbeschäftigte, 17.500 Teilzeitbeschäftigte und ca 20.000 Saisonarbeiter, davon stammen ca. 16.000 aus der Ukraine und anderen östlichen Ländern.
In der Landwirtschaft wurden bislang keine Kollektivvereinbarungen für das ganze Land getroffen. In 47 % der ländlichen Betrieben wurden betriebliche Tarifverträge abgeschlossen, in 33 % gibt es Lohnregelungen (betrifft Betriebe mit über 20 Arbeitnehmern). In restlichen Betrieben wird der Lohn zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Arbeitsvertrag verhandelt.
Der Lohn in der Landwirtschaft gestaltet sich von 243,65 € bis 643,87 € im Monat.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 243,65 € (936,00 PLN).
Ungefähr 30 % der Arbeitnehmer, überwiegend in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, erhalten den gesetzlichen Mindestlohn.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle Arbeitnehmer in der staatlichen Sozialversicherung (ZUS) zu versichern, die dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik untergeordnet ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet jeden Monat vom Lohn der Arbeitnehmer einen Beitrag abzuziehen und dazu einen Beitrag für jeden Beschäftigten wie folgt zu bezahlen:
Der mindeste Lohnsteuersatz beträgt 19 %. Bei höheren Löhnen 30 bis 40 %.
Bei jedem Steuersatz wird die Steuerquote um 7,75 % aufgrund gezahlter Beiträge für die Gesundheitsversicherung verringert.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Die Arbeitszeit beträgt 40h/Woche (8 Stunden täglich, bei einer 5-Tage-Woche) in einem verrechneten Zeitraum von 4 Monaten. In der Landwirtschaft und Tierzucht sind 6 Monate Flexibilisierung möglich, wobei 150 Überstunden im Jahr nicht überschritten werden dürfen. Für Überstunden ausser dem normalen Lohn gibt es Zuschläge:
Im Jahr 2006 hat ein Arbeitnehmer 253 Tage je 8 Stunden gearbeitet, was eine effektive jährliche Arbeitszeit von 2024 Stunden ergibt.
Der Urlaub beträgt bei einer Tätigkeit unter 10 Jahren 20 Arbeitstage, 26 Arbeitstage nach 10 Jahren.
Zum Arbeitszeitraum wird die Berufsbildung in Berufsschulen, Ober- und Hochschulen angerechnet gesamt bis 8 Jahre. Den Urlaub muss der Arbeitgeber bezahlen.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Arbeitgeber versichern die Arbeitnehmer in der staatlichen Sozialversicherung ZUS. Individuelle Bauern und deren Familien sind in der KRUS versichert. Die Arbeitgeber zahlen in die ZUS höhere Beiträge. Personen, die nach 1949 geboren wurden, können zusätzliche Beiträge für eine gröβere zukünftige Altersversorgung zahlen.
In der Landwirtschaft gab es 2005 folgende Unfälle:
Unfälle in der individuellen Landwirtschaft: 128 tödliche Unfälle, 20.800 Unfälle mit mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit.
Unfälle in Landwirtschaftlichen Unternehmen: 14 tödliche Unfälle und 1.277 Unfälle mit mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit.
In Treuhandbetrieben ein Todesfall und 217 Unfälle mit mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit.
Allgemein in der Landwirtschaft: 143 tödliche Unfälle, 22.354 Unfälle mit längerer Arbeitsunfähigkeit.
Wegeunfälle sind nicht durch Unfallversicherung abgedeckt.
Die Gewerkschaft hat gesetzlich das Recht zur direkter Aufsicht und Kontrolle in Sache Einhaltung des Arbeitsrechtes und Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Die Gewerkschaft arbeitet eng mit der staatlichen Arbeitsinspektion zusammen und unterstützt ehrenamtliche Arbeitsinspektoren, auβerdem gibt es gewerkschaftliche Fachkräfte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben mit über 250 Beschäftigten.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
In der Landwirtschaft sind 32 000 Arbeitnehmer in der ZZPR und „Solidarność“ organisiert. Von 1.320 Betrieben in 436 ist die Gewerkschaft tätig, was ein Deckungsgrad von 33 % erreicht.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn.
Ländervergleich Mindeststandards
Die Gewerkschaft ist im Parlament und im Tripartiten Ausschuss vertreten. In Gremien ZUS und KRUS, als Berater beim Minister für Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Gebiete, in Beschäftigungsausschüssen in Kreisen und den Woiwodschaften.
Die Gewerkschaft beurteilt Projekte der Rechtsgeschäfte betreffend Landwirtschaft und in Sachen Arbeitnehmer.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften