In der Land- und Forstwirtschaft sind 140.000 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 35.000 in Vollzeit. Tätigkeitsbereiche sind die traditionelle Landwirtschaft mit Pflanzen- und Tierproduktion, Obst- und Gemüsebau, die Forstwirtschaft, insbesondere die Korkeichenproduktion, die Jagd und der Gartenbau. Im Zuge des Umweltschutzes entsteht der Garten- und Landschaftsbau, im Servicebereich entstehen neue Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. dem Weinmanagement. Über 105.000 Beschäftigte sind saisonal beschäftigt, sie zahlen aber kaum Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Zahl kann nicht angegeben werden, weil viele ohne Papiere arbeiten, bzw. der Beschäftigungsstatus nicht klar ist (abhängig beschäftigt oder selbständig). Arbeitskräfte kommen aus Afrika, verlassen aber häufig nach wenigen Tagen wieder die Landwirtschaft.
Es gibt für die Landwirtschaft einen Kollektivvertrag, der im Boletin do Trabalho e Emprego vom Ministerium veröffentlicht ist und somit als allgemeinverbindlich für die Regionen bezeichnet werden kann. Ein Traktorist erhält danach z.B. 455,00 € monatlich, dies kann sich im ersten Jahr um 110,60 € bis auf 565,60 € erhöhen (7,90 € x 14 = 110,60). Das entspricht einem Stundenlohn von 2,59 € bzw. 3,21 €. Im zweiten Jahr kann der Lohn um weitere 110,60 € gesteigert werden (2 x 7,90 x 14 = 221,20 €). Der Minimallohn beträgt 390,00 €, das entspricht 2,22 € pro Stunde. Wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, dann zahlt der Arbeitnehmer 11,0 % und der Unternehmer 23,0 % auf den Lohn. Die Lohnsteuer beträgt ca. 7 %.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Vereinbart sind 40 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche. Es wird in großem Umfang Mehrarbeit geleistet. Trotz eines 8-Stunden-Tages werden häufig mehr als 10 Stunden gearbeitet. Nach dem Kollektivvertrag können im Winter nach Verhandlung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaft Überstunden als Sommerausgleich ausgeglichen werden.
Der Urlaub beträgt 22 Arbeitstage. Wenn er im Winter genommen wird, gibt es zwei zusätzliche Tage. Gesetzliche Feiertage gibt es jährlich 14 (in der Arbeitswoche).
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Abhängig Beschäftigte sind in einem allgemeinen System pflichtversichert. Das System ist unabhängig und steht unter staatlicher Aufsicht. Die Finanzierung wird über Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge der Arbeitgeber sowie aus öffentlichen Mitteln (Steuern) vorgenommen. Die Arbeitsunfallversicherung erfolgt über private Versicherungsgesellschaften. Das System steht unter staatlicher Aufsicht. Der Unternehmer muss den Arbeitnehmer versichern.
Die Situation im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft verbessert sich, was sich in sinkenden Unfallzahlen ausdrückt (siehe Tabelle). Die Gewerkschaft beteiligt sich an tripartiten Aktionen.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der gewerkschaftliche Organisationsgrad beträgt 10 %. Insgesamt gibt es 10.000 Farmen mit 75.000 Arbeitnehmern. Ein hoher Organisationsgrad wird in den großen Betrieben im Süden Portugals erreicht. Dort gibt es 3.000 Farmen mit 5.000 Arbeitnehmern. Über den Kollektivvertrag können alle Beschäftigten erreicht werden.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn (siehe Tabelle).
Ländervergleich Mindeststandards
Fachkräfte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nur für Betriebe mit über 50 Beschäftigten vorgeschrieben, die es aber in der Landwirtschaft nicht gibt. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit besteht auch keine Möglichkeit des Rechtsbeistandes für Gewerkschafter. Im Bildungswesen werden lediglich Projekte unterstützt. In den Partnerschaften nach EU-Programmen hat die Gewerkschaft Kontakte über den Dachverband der Gewerkschaften.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften