In der schwedischen Landwirtschaft und im Gartenbau sind 24.000 Arbeitnehmer Vollzeit beschäftigt. Von 19.000 saisonal Beschäftigten sind 8.000 heimisch, 8.000 Wanderarbeitskräfte aus EU-Ländern, 3.000 kommen aus Drittländern.
Der Lohn in der schwedischen Landwirtschaft beträgt 1.300 - 2.300 € monatlich. Für die Sozialversicherung werden den Arbeitnehmern 2-3 % vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer 35 % zahlen. Der Lohnsteuersatz beträgt 35 %.
8 % der Beschäftigten erhalten den tariflichen Mindestlohn (1.300 € / 14.600 Skr).
Alle Betriebe sind Mitglied des Schwedischen Arbeitgeberverbandes. Gewerkschaftsmitglieder erhalten den Tariflohn, 60 % der Betriebe unterliegen einem Tarifvertrag. Wenn ein Betrieb einem Tarifvertrag unterliegt, wird der Tarif auch gezahlt. 90 % aller Arbeitnehmer unterliegen dem Tarifvertrag. Probleme mit der Durchsetzung von Kollektivvereinbarungen gibt es hauptsächlich bei den Pferdefarmen.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich bei 40 Wochenstunden, im Jahr 2.014 Stunden. Bei Überstunden werden 50 % Zuschläge bezahlt, 100 % bei Sonn- und Feiertagen. Im Jahr dürfen maximal 200 Überstunden geleistet werden, nach gesonderten Vereinbarungen mit der Gewerkschaft 300 Stunden.
Vereinbart sind 25 Tage Urlaub in 5 Wochen. Urlaubsgeld wird gezahlt: Monatslohn x 0,8 % x Tage, sowie eine zusätzliche Zahlung von 12 % des Monatslohnes. Wenn nach Stundenlohn gearbeitet wird, gibt es keine bezahlten Feiertage. Im Sommer müssen 3 Wochen zusammenhängend Urlaub gewährt werden.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Es gibt ein staatliches Gesundheits- und Rentensystem. In den ersten 14 Tagen im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer 85 %. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer 7 Tage ohne ärztliches Attest frei. Er bekommt den ersten Krankentag nicht erstattet. Durch eine private Arbeits-Unfallpflichtversicherung werden die Kosten, die durch Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (Fahrt von und zur Arbeit) entstehen, erstattet.
Es gab in Schweden 246 tödliche Unfälle (im Jahr 2005), davon in der Landwirtschaft drei. Der Anteil an jungen Menschen, vor allem junge Frauen an den Arbeitsunfällen ist bemerkenswert hoch.
Jeder, der mit giftigen Stoffen umgeht, braucht einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Es sind 6.000 landwirtschaftliche Beschäftigte in der Gewerkschaft organisiert. Das entspricht einem Organisationsgrad von 50 % der heimischen Beschäftigten. Der Deckungsgrad beträgt 100 %. Jedes Gewerkschaftsmitglied kann über ein Netzwerk von regionalen Vertrauensleuten angesprochen werden. Diese lokalen Gewerkschaftsvertreter werden über einen zusätzlichen Beitrag (1 % des Lohns) finanziert und haben Informations- und Beratungsfunktionen für die gewerkschaftliche Basis in der Region und im Betrieb.
Für die Region gibt es eine Sicherheitsfachkraft, die von der Gewerkschaft gewählt wird. Sie wird auch von der Gewerkschaft bezahlt, das Geld wird vom Staat zurückerstattet. Die Fachkraft hat Zugangsrechte zum Betrieb.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
In Schweden gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.
Ländervergleich Mindeststandards
In Schweden gibt es ein umfassendes Beteiligungsrecht der Gewerkschaften. In der Sozialversicherung ist die Gewerkschaft im Vorstand vertreten. Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es spezielle Komitees, in denen Gewerkschaften vertreten sind.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften