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Slowenien (SI)

Beschäftigung

In Slowenien sind in der Landwirtschaft und ländlichen Forstwirtschaft 3.708 Personen abhängig beschäftigt. Prekäre Arbeit gibt es kaum.

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Löhne und Arbeitskosten

Es gibt sektorale Kollektivverträge, einen davon für die Landwirtschaft. Der Stundenlohn beträgt 4,84 €. Der Arbeitnehmer zahlt 22,1 % Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeber 16,1 % Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn.

Es gibt mehrere Sonderzahlungen, z.B. nach 10-jähriger Berufstätigkeit 460,00 €, nach 20 Jahren 689,00 €, nach 30 Jahren 919,00 € oder bei Eintritt in die Rente 2.754,00 €.

Weitere Sonderzahlungen sind 605,00 € zusätzliches Urlaubsgeld sowie ein 13. Monatsgehalt als Erfolgsbeteiligung, letzteres wird in Betriebsverträgen jedes Jahr neu verhandelt.

Der Lohnsteuersatz beträgt bis 688,00 € 0 %; bis 1669,00 € 2,3 %; bis 3129,00 € 4,7 % und mehr als 3129,00 € 8,9 %.

Der Kollektivvertrag gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, 30-40 % der Betriebe haben darüber hinaus Betriebstarifverträge mit besseren Leistungen (vor allem beim Lohn). Von 3.708 Beschäftigten werden nur 151 nicht vom Kollektivvertrag erfasst, sie erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Das Management handelt für sich besondere Verträge aus.

Die Beschäftigten haben Anspruch auf Zuschüsse für Fahrtkosten und Mittagessen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in verschiedenen Geschäften Rabatte.

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Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Bei mehr als 10 Stunden Arbeit erhalten die Beschäftigten 0,69 € ab der achten Stunde.

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Der Jahresurlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Nach 10 Arbeitsjahren gibt es zwei zusätzliche Urlaubstage. Sonderurlaub gibt es bei familiären Anlässen.

Es gibt 12 gesetzliche Feiertage.

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Sozialversicherung

Es gibt ein staatliches Sozialversicherungssystem.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durchschnittlich sterben in der Landwirtschaft 3 Personen pro Jahr durch Arbeitsunfälle.

Besondere Befähigungsnachweise werden bei Pestizideinsatz und in der Tierzucht gefordert.

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Einfluss der Gewerkschaften

Der Organisationsgrad in der Land- und Forstwirtschaft beträgt 75 %.

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Mindeststandards

Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 522,00 €. In der Landwirtschaft erhalten 151 Personen den gesetzlichen Mindestlohn.

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Beteiligung der Gewerkschaften

In den Betrieben sind die Gewerkschaften über Betriebsräte vertreten, in den Sozialversicherungsträgern über paritätische Gremien. Die wirtschaftliche Mitbestimmung ist schwach ausgeprägt. Die politische Mitbestimmung ist gut abgesichert. In der 2. Kammer des Parlaments sitzen Vertreter aller gesellschaftlicher Gruppen, so auch die Gewerkschaften. Diese 2. Kammer muss bei allen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen und hat Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren. Die Agrargewerkschaft KZI ist über den Dachverband vertreten.

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