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Slowakei (SK)

Beschäftigung

In der slowakischen Land- und Forstwirtschaft sind 70.000 Personen beschäftigt, in der Landwirtschaft sind es 53.000 Personen, davon gehen 5.000 einer prekären Beschäftigung nach.

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Löhne und Arbeitskosten

Die Entlohnung erfolgt nach einem Kollektivvertrag oder nach einem Arbeitsvertrag. Es gibt in der Landwirtschaft einen landesweiten Kollektivvertrag. In 165 Betrieben schließt die Gewerkschaft Kollektivvereinbarungen ab. Der landesweite Kollektivvertrag kann eine Vereinbarung über die Höhe eines Minimallohnes enthalten.

Der Lohn in der Landwirtschaft beträgt durchschnittlich 2,46 €, die Arbeitnehmer zahlen 13,4 % Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn, sonstige Beiträge des Arbeitnehmers: 0,6-1 %. Der Arbeitgeber zahlt auf den Lohn 35,2 % Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer. Der Lohnsteuersatz liegt bei 19,0 %.

Die Kollektivverträge werden in 67 % der Betriebe eingehalten, 63 % der Arbeitnehmer werden von den Verträgen erfasst.

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Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche (2.048 Stunden pro Jahr). Es sind maximal 48 Stunden in der Woche zulässig (8-12 Std. täglich).

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Urlaub und bezahlte Feiertage

Der Jahresurlaub beträgt 25 Tage sowie 15 bezahlte Feiertage. Im Urlaub wird das Durchschnittsgehalt weiter gezahlt.

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Sozialversicherung

Es gibt ein staatliches Sozialversicherungssystem.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ein Arbeitnehmervertreter ist für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zuständig (Unfallzahlen siehe Tabelle).

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Einfluss der Gewerkschaften

Es gibt konkurrierende Arbeitnehmerräte und Betriebsgewerkschaften. Die Gewerkschaften haben u.a. das Recht Kollektivverträge abzuschließen. Sie können Betriebsverträge abschließen oder Mantelkollektivverträge für mehrere Betriebe. Die Arbeitnehmerräte haben auf betrieblicher Ebene Beteiligungsmöglichkeiten, Beratungsfunktionen, Informations- und Kontrolltätigkeiten.

In der Gewerkschaft sind 2.050 landwirtschaftliche Beschäftigte organisiert. Das entspricht einem Organisationsgrad von 4 %.

Es gibt 124 Betriebsgewerkschaften bzw. betriebliche Multiplikatoren.

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Mindeststandards

Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Höhe des Mindestlohnes wird auf der Basis des im vorangegangenen Jahr erzielten Durchschnittslohns der Arbeitnehmer mit Hilfe eines  Koeffizienten errechnet, den die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die Regierung aushandeln.

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Beteiligung der Gewerkschaften

Betriebsgewerkschaften, Arbeitnehmerrat, oder Vertrauensmann;  Tripartiten System.

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