In der Türkei sind in der Land- und Forstwirtschaft 700.000 Personen in Vollzeit beschäftigt. Ungefähr 1.000.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht registriert, 522.000 sind registriert, aber prekär beschäftigt.
Der überwiegende Teil der Beschäftigten erhält den Mindestlohn. Die höher qualifizierten Beschäftigten erhalten Lohn nach Individualvertrag. Seit 1990 wird alle zwei Jahre der Kollektivvertrag verhandelt.
Vom Lohn werden 14 % als Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialversicherung gezahlt, die Arbeitgeber zahlen auf den Lohn 20 % Sozialversicherungsbeiträge. Für die Arbeitslosenversicherung werden weitere 1 % + 2 % gezahlt.
35.000 Beschäftigte erhalten den Tariflohn.
Ländervergleich Löhne und Arbeitskosten
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden bei einer 6 Tage Woche.
Überstunden werden mit 50 % Zuschlag bzw. nach den gesetzlichen Regelungen abgegolten.
Bei einer Beschäftigungszeit von 1 bis 5 Jahren werden 14 Tage, von 5 bis 15 Jahre werden 20 Tage, über 15 Jahren werden 26 Tage Urlaub gewährt.
Bei staatlichen Betrieben wird eine Prämie gezahlt, bei privaten Unternehmen wird das Urlaubsgeld in den Kollektivverträgen geregelt.
13 bezahlte Feiertage für Gewerkschaftsmitglieder.
Ländervergleich Urlaub und bezahlte Feiertage
Das Recht auf soziale Sicherung ist im türkischen Grundgesetz verankert. Es gibt Versicherungsträger für Arbeiter, Angestellte in öffentlichen Betrieben und für Selbstständige. Familienmitglieder werden mitversichert.
Es gibt eine Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung sowie Mutterschaftsurlaub und –geld.
Im Jahr 2005 gab es 22 Tote in der türkischen Landwirtschaft.
Ländervergleich Arbeits- und Gesundheitsschutz
In der Landwirtschaft gibt es zwei größere Gewerkschaften, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer organisieren:
Beide Gewerkschaften sind tarifberechtigt. In der Land- und Forstwirtschaft sind die Gewerkschaften von der 10 %-Klausel ausgenommen, d.h. dieser als Vorbedingung vorhandene Mindestorganisationsgrad für die Tarifberechtigung gilt nicht.
Nur die Gewerkschaft eines Wirtschaftszweiges mit der höchsten Mitgliederzahl ist zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt.
35.000 Arbeitnehmer erhalten den kollektivvertraglich vereinbarten Lohn.
Die Gewerkschaften sind in staatlichen Betrieben gut organisiert, im privaten Sektor weniger gut. 10 % der Beschäftigten werden von den Gewerkschaften erreicht.
Ländervergleich Einfluss der Gewerkschaften
Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird von einer Kommission zur Festlegung der Mindestlöhne bestimmt. Die Gewerkschaft ist in der Kommission vertreten.
Ländervergleich Mindeststandards
Es gibt Betriebsgewerkschaften, aber keine betrieblichen Fachkräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Türkischen Gewerkschaften haben Beteiligungsmöglichkeiten in den Sozialen Sicherungssystemen und dem Bildungssystem. Sie nehmen Einfluss durch Stellungnahmen auf politische Entscheidungen.
Ländervergleich Beteiligung der Gewerkschaften